„Gentechnische Verunreinigungen haben in Lebensmittel nichts zu suchen“, erklärte Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken heute und begrüßte das Veto von Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner zu einer Aufhebung der Nullprozentgrenze bei Gen-Verunreinigungen in Lebensmitteln. Die EU-Kommission beabsichtige damit eine schleichende Aufhebung der Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher und stelle außerdem die zuständigen Bundesländer vor immer teurere Anforderungen an die Kontrollen. „Wir erwarten, dass sich Frau Aigner mit ihrer Position auch im Kabinett und in der EU durchsetzt“, so Höfken und forderte: „Nun muss die Bundesregierung endlich auch die Regelungen zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen anpassen, um Verunreinigungen bereits beim Anbau zu verhindern.“ So sei beispielsweise ein ausreichender Mindestabstand von Gentechnik-Pflanzen zu Imkereien einzuhalten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte das Prinzip der Nulltoleranz bei nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen bereits 2011 bekräftigt und entschieden, dass dies auch für minimalste, zufällig erfolgte Spuren von Verunreinigung im Honig gelte.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hatte sowohl auf der Umweltministerkonferenz als auch der Agrarministerkonferenz Aigner aufgefordert, Konsequenzen aus dem sogenannten Honigurteil zu ziehen und die Anbauregelungen zu überarbeiten. Die Bundeslandwirtschaftsministerin gehe die notwendigen rechtlichen Anpassungen bisher nicht an und nehme damit die zufälligen Verunreinigungen weiterhin in Kauf. Das Thema werde auch auf der Umweltministerkonferenz in der nächsten Woche eine Rolle spielen. Rheinland-Pfalz wird sich für einen verbesserten gesetzlichen Schutz vor gentechnischen Verunreinigungen einsetzen.