| Saubere Luft

Höfken: „Auch in Rheinland-Pfalz wird der Grenzwert für Stickstoffdioxid noch überschritten. Wir dürfen in unseren Anstrengungen nicht nachlassen.“

„Die sich abzeichnenden Verbesserungen der Stickstoffdioxidbelastung in Rheinland-Pfalz sind erfreulich und ein Schritt in die richtige Richtung. Das darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass wir noch nicht überall im Land von guter und sauberer Luft sprechen können“, kommentierte Umweltministerin Ulrike Höfken die aktuell vom Umweltbundesamt veröffentliche Publikation „Luftqualität 2017“.
Autoabgase
Autoabgase

Die vorläufigen Ergebnisse, die das UBA heute vorgelegt hat, zeigen auf der einen Seite, dass es Verbesserungen gibt. Auf der anderen Seite aber gab es auch im Jahr 2017 in Rheinland-Pfalz immer noch Überschreitungen des NO2-Grenzwertes.

In Rheinland-Pfalz kontrolliert ein engmaschiges Messnetz rund um die Uhr die Luftqualität. Derzeit wird die große Menge an Messdaten, die im Jahr 2017 erhoben wurden, wissenschaftlich überprüft und einer Qualitätssicherung unterzogen. Die validierten Daten werden dann, üblicherweise bis spätestens Anfang März an die EU-Kommission ordnungsgemäß gemeldet. Diese Prüfung läuft derzeit. Die Publikation des UBA beruft sich demnach auf vorläufige Werte.

„Es ist wichtig, in dieser Diskussion keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Das zeigt etwa das Beispiel Mainz: Der starke Rückgang der Stickstoffdioxid-Werte an der Messstelle in der Parcusstraße gegenüber 2016 stellt im Vergleich zu anderen Messstellen in der Mainzer Innenstadt eine Ausnahme dar und wird derzeit untersucht“, betonte Höfken. So könnten günstige Wetterlagen mit guter Durchlüftung der Straßen, ein milder Winter mit seltener laufenden Heizungen sowie insbesondere die lange Sperre für Busse durch eine mehrmonatige Baustelle die Belastung überdurchschnittlich reduziert haben.

Ausbau und Modernisierung des ÖPNV schnell umsetzen

Höfken betonte: „Der Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger steht hier im Vordergrund: Wir müssen dranbleiben und weitere Maßnahmen wie beispielsweise die schnelle Modernisierung der Busflotten des ÖPNVs und der kommunalen Fuhrparke umsetzen“, so die Ministerin. Dazu gehört die Nachrüstung mit SCR-Katalysatoren oder die Neuanschaffung von emissionsarmen Fahrzeugen (Euro-VI-, Elektro-, Brennstoffzellen-Busse). Momentan sei noch nicht absehbar, für welche Maßnahmen die Mittel aus dem Landesprogramm „Saubere Mobilität“ von den Kommunen abgerufen werden. Hier stehen jeweils eine Million Euro für Mainz, Ludwigshafen und Koblenz zur Verfügung. „Sicher ist aber, dass mit diesen Maßnahmen in der Zukunft einen positiven Einfluss auf die Luftqualität haben werde“, so Höfken.

Forderung an den Bund

Doch das Land allein kann die Luftqualität mittelfristig nicht verbessern. Hier ist auch der Bund gefragt: 40 Prozent der Stickoxid-Emissionen stammen aus dem Verkehr und hier vor allem von Dieselfahrzeugen. „Hier ist der Hebel, an dem wir ansetzen müssen“, so Höfken. „Stattdessen riskiert die Bundesregierung ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland. Ich fordere daher den Bund auf, sich für eine wesentlich wirksamere Hardwarenachrüstung und eine weitere Verbesserung des aktuellen Real-Driving-Emissions-Standards einzusetzen – die Technik hierzu steht zur Verfügung. Dies würde die Stickoxid-Emissionen zukünftig deutlich reduzieren.“

Ministerin Höfken abschließend: „Das Ziel muss sein, im Verkehr möglichst schadstofffrei zu fahren. Dazu gehört auch die Förderung alternativer Antriebe. Ich sehe hier daher auch die Autohersteller in der Pflicht. Anstatt mit unakzeptablen und interessensgeleiteten  Abgastests an Menschen und Menschenaffen die Unschädlichkeit von Stickoxiden nachweisen zu wollen, sollten die Autobauer Fahrzeuge entwickeln, die wirklich sauber sind und die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht täuschen.“

Hintergrund:

Die Luftqualitätsüberwachung ist in Rheinland-Pfalz eine hoheitliche Aufgabe des Umweltministeriums.

27 Messstellen in ganz Rheinland-Pfalz sammeln Daten zu Schwefeldioxid,  Stickstoffdioxid, Stickstoffmonoxid, Kohlenwasserstoffe, Kohlenmonoxid, Feinstaub (PM10, PM 2,5) und ihre Inhaltsstoffe sowie zu Ozon und Benzol.

Zuständig für die Erhebung und die Prüfung der Luftqualitätsdaten ist das Landesamt für Umwelt – eine dem Umweltministerium nachgeordnete Behörde.

 

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