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Hauer: „ÖPNV braucht solide Finanzausstattung für Erreichen der Mobilitäts- und Klimaschutzziele und zur Unterstützung des ländlichen Raums“

Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer setzt sich auf Verkehrsministerkonferenz für Bereitstellung von Bundesmitteln für den ÖPNV ein. Werden die Gelder nicht ab diesem Jahr wie im Bundeskoalitionsvertrag vereinbart erhöht, kommt der Nahverkehrsmotor ins Stottern.
Bus und Straßenbahn
Bus und Straßenbahn

Wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung beschlossen: Mehr Geld für Busse und Bahnen und das schon ab diesem Jahr. Dafür setzte sich Michael Hauer, Staatssekretär im Klimaschutzministerium gemeinsam mit allen anderen Bundesländern auf der Verkehrsministerkonferenz am heutigen Mittwoch ein.

„Dabei soll der ÖPNV auch bürgerfreundlicher, effizienter und klimaschützender weiterentwickelt werden. Die Menschen sollen damit eine Erleichterung in ihrer täglichen Mobilität vor Ort ganz praktisch erfahren und der Klimaschutz dabei gestärkt werden“, so Hauer. Die Rahmenbedingungen dazu wollen die Landesverkehrsminister zusammen mit dem Bund bis diesen Herbst erarbeiten, auch als Grundlage für die Haushaltsplanungen 2023. Hauer begrüßt, dass Bundesverkehrsminister Volker Wissing das konkrete Angebot der Länder gutheißt und zusagte, sich für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung der Länderzuweisungen in 2022 einzusetzen.
  
Die Verkehrsminister:innen der Länder waren sich einig, dass der Bund die Regionalisierungsmittel für den öffentlichen Nahverkehr - wie vereinbart - bereits in diesem Jahr erhöhen muss. Andernfalls droht der Ausbau des Angebots zu stocken: Bus- und Bahnlinien können nicht weiter ausgebaut oder die Taktung erhöht werden, Bahnhöfe können nicht barrierefrei umgebaut werden, Elektrifizierungen und Sanierungen würden auf der Strecke bleiben. Bislang fehlte jedoch noch ein positives Signal des Bundesverkehrsministeriums, die Gelder an die Länder auszuzahlen. 

Auch, wenn die Länder zum Teil noch Reserven haben, sind diese bald ausgeschöpft. Allein an den aktuellen Lohnkostensteigerungen beteiligt sich Rheinland-Pfalz in diesem Jahr bereits mit zehn Millionen Euro. Eine Landesbeteiligung erfolgt ebenfalls an den Mehrkosten des Betriebs oder bei Investitionen in die Infrastruktur. Gleichzeitig sind während der Pandemie die Fahrgastzahlen enorm zurückgegangen, was nicht vollständig durch den von Bund und Ländern getragenen Corona-Hilfsfonds ausgeglichen wird. Ohne die zugesagte Mittelerhöhung droht in Rheinland-Pfalz ab Ende 2024 ein finanzieller Engpass, der für Rheinland-Pfalz in einem ersten Schritt zu einem Investitionsstopp und anschließend zu einer Einschränkung von heute schon bestehenden Angeboten führen dürfte. Die Verkehrsministerkonferenz verweist in ihrem heutigen Beschluss auch darauf, dass den Ländern gemäß Grundgesetz die erforderlichen Bundesmittel zustehen.

„Wir brauchen ein attraktives Angebot der öffentlichen Verkehrsmittel mit verlässlichen Rahmenbedingungen für alle Partnerinnen und Partner. Auch wollen wir dabei unsere ländlichen Kommunen bei der Umsetzung integrierter Mobilitätskonzepte unterstützen. Dies ist nicht zuletzt auch eine der wesentlichen Voraussetzungen zur Erreichung unserer Landesklimaziele“, so Staatssekretär Hauer.

Mit der Bahnreform 1996 wurde den Ländern zugesichert, für die Übernahme der Verantwortung im Nahverkehr angemessen und auskömmlich mit den dafür nötigen Mitteln ausgestattet zu werden. Dafür wurde damals auch das Grundgesetz geändert. „Wir erwarten deshalb von der neuen Bundesregierung, dass sie den Geist der Bahnreform nicht vergisst und gemeinsam mit den Ländern für die Schiene einsteht“, so Hauer.

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dem Ziel verpflichtet, die Verkehrsleistung im Personenverkehr bis 2030 zu verdoppeln. Dazu wurde einerseits ein Ausbau- und Modernisierungspakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen bis 2030 in Aussicht gestellt und gleichzeitig bereits für 2022 die Erhöhung der Regionalisierungsmittel und der Ausgleich der pandemiebedingten Einnahmeausfälle festgeschrieben. 

Bund-Länder-Arbeitsgruppe für zukunftsfähige Finanzierungsstruktur beschlossen

Die Landesverkehrsminister:innen haben heute vor diesem Hintergrund die Einsetzung einer gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitsgruppe beschlossen, um eine zukunftsfähige Finanzierungsstruktur zu erarbeiten. Gemeinsames Ziel ist es, Transparenz zu den erforderlichen Mittelbedarfen herzustellen und verbindliche Kriterien zur Erreichung der Klimaziele und einem attraktiveren ÖPNV zu entwickeln. Dies beinhaltet z.B. auch die Digitalisierung und Standardisierung der verschiedenen Tariflandschaften. Die Menschen sollen damit praktische Erleichterung vor Ort erfahren und der Klimaschutz dabei gestärkt werden. Die Ergebnisse sollen bereits diesen Herbst vorliegen, auch als Grundlage für die Haushaltsplanungen 2023. Hauer ist erfreut, dass Verkehrsminister Wissing dieses Vorgehen und das konkrete Angebot der Länder begrüßt und zusagte, sich für das Haushaltsjahr 2022 für die vereinbarte Erhöhung der Länderzuweisungen einzusetzen. 

„Die Uhr in Sachen Mobilitätsbedarf, Innovation, Sanierungsstau und Klimaschutz tickt. Auch wollen wir unseren ländlichen Raum bei der Verkehrswende gezielt unterstützen. Dafür brauchen wir vom Bundesverkehrsministerium eine verbindliche Planung in Form von konkreten Haushaltstiteln.“, so Hauer.
 

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