Agrarministerin Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) und ihre Amtskollegen Alexander Bonde (Baden-Württemberg), Robert Habeck (Schleswig-Holstein), Priska Hinz (Hessen), Christian Meyer (Niedersachsen) und Johannes Remmel (Nordrhein-Westfalen) fordern, ein Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO) auf Bundesebene zu regeln. Damit soll die Opt-Out-Richtlinie der EU bundeseinheitlich und durch den Bund umgesetzt werden. Die Richtlinie ermöglicht, den Anbau von Genpflanzen einzuschränken oder zu verbieten. Eine bundesweite Umsetzung bedeute eine größere Rechtssicherheit als unterschiedliche Regelungen in jedem Bundesland. Das belegt ein Gutachten, das die Agrarminister in Auftrag gegeben und heute vorgestellt haben. Das Gutachten widerspricht Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt, der Anbauverbote auf Länderebene für rechtssicherer hält.
„Wir brauchen ein flächendeckendes Anbauverbot von Genpflanzen. Ein Flickenteppich von Regelungen auf Länderebene führt zu mehr Bürokratie, Kosten und zu Risiken für die Bauern und die gesamte Lebensmittelkette“, erklärte die rheinland-pfälzische Agrarministerin Ulrike Höfken. 83 Prozent der Deutschen lehnen Gentechnik auf dem Acker und dem Teller ab. Rheinland-Pfalz setze daher zusammen mit den anderen grünen Ministerinnen und Ministern auf die Erzeugung gentechnikfreier Produkte als Chance für die heimische Land- und Ernährungswirtschaft.
In der Bundesregierung können sich Agrarministerium und Umweltministerium nicht einigen. Das Landwirtschaftsressort will Einzellösungen in den Ländern, das Umweltministerium hält ein flächendeckendes Anbauverbot für erforderlich. Ohne eine zügige bundesweite Lösung drohen Zulassungen und der Anbau von Genpflanzen auf unseren Feldern, betonten die sechs grünen Agrarminister. Die große Mehrheit der Länder habe daher bereits im April 2014 im Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, die Opt-Out-Richtlinie in bundeseinheitliches Recht umzusetzen.
Die Forderung der Länder wird inzwischen durch weitere Gutachten gestärkt, darunter Gutachten des Bundesumweltministeriums, ein Gutachten des Thünen-Instituts sowie durch das von den grünen Agrarministerinnen und Agrarministern in Auftrag gegebene Gutachten.
Das Rechtsgutachten der Agrarminister prüft vor allem landwirtschaftsbezogene Fragestellungen. So sehen die Gutachter eine Reihe von Gründen, die ein bundesweites An-bauverbot von Genpflanzen rechtssicher machen. Dazu gehört der Schutz der konventionellen und ökologischen Landwirtschaft vor Verunreinigungen durch Genpflanzen. Bei-spiele sind der Schutz vor einem ungewollten GVO-Eintrag in Honig oder Saatgut.
Mit dem Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, GVO-Anbau in den Ländern unterschiedlich zu regeln, drohten dagegen erhebliche negative Folgen für den Anbau in der Landwirtschaft, warnen die sechs Ministerinnen und Minister.
Die EU-Richtlinie eröffnet den Staaten auch die Möglichkeit, Umwelt und landwirtschaftliche Produktion vollständig vor GVO-Einträgen zu schützen und daher den Anbau zu verbieten. Die sechs grünen Landwirtschaftsminister fordern von der Bunderegierung, diesen Gestaltungsspielraum zu nutzen und dringend ein flächendeckendes Anbauverbot gesetzlich festzuschreiben.
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