Mit großer Mehrheit hat der rheinland-pfälzische Landtag am Mittwoch den Gesetzentwurf der Landesregierung zum so genannten Wassercent verabschiedet. „Pünktlich zum Beginn der UN-Umweltkonferenz in Rio unternehmen wir damit einen konkreten Schritt für eine nachhaltige Entwicklung in Rheinland-Pfalz. Wer Wasser nutzt, bezahlt – mit diesem Verursacherprinzip erfüllen wir den Auftrag der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und unterstützen den ressourcenschonenden Umgang mit unseren Gewässern“, sagte Umweltstaatssekretär Thomas Griese bei der Debatte im Landtag. Er betonte, dass die Einnahmen aus dem Wassercent dem Schutz der Gewässer unmittelbar zugute kommen.
Griese wies darauf hin, dass Rheinland-Pfalz das dreizehnte Bundesland sei, in dem zukünftig für die Entnahme von Grundwasser und von Wasser aus oberirdischen Gewässern ein Entgelt erhoben werde. Das Gesetz zum Wasserentnahmeentgelt soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Vorgesehen sind vier verschiedene Entgeltsätze zwischen 0,5 und 6 Cent pro Kubikmeter Wasser. Beispiele für die Ökologische Lenkungswirkung des Gesetzes seien die verringerten Entgeltsätze für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie für die Wasserentnahme zur Durchlaufkühlung. Zudem könnten Unternehmen ihre Investitionen zur Reduktion der Gewässererwärmung verrechnen. Die Kosten für bestimmte Kooperationen mit der Landwirtschaft zur Verringerung von Gewässerbelastungen seien mit dem Wassercent ebenfalls verrechenbar.
„Die Belastungen werden moderat sein. Auf jede Bürgerin und jeden Bürger in Rheinland-Pfalz kommen durchschnittlich drei Euro im Jahr zu, die sie über ihre Wasserrechnung bezahlen werden“, stellte Staatssekretär Griese fest. Über Fördermittel an die kommunale Wasserwirtschaft fließe dieses Geld an die Menschen zurück.
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