Den Erfolgen der Lärmminderung an der Quelle oder durch lokale Maßnahmen stehe häufig eine Zunahme der lärmerzeugenden Aktivitäten gegenüber, wie zum Beispiel im Verkehrsbereich. „Für den Menschen kann zu viel Lärm unter anderem zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, einem erhöhten Herzinfarktrisiko oder Depressionen führen. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Lärm ist für uns daher eine besonders wichtige Aufgabe, die wir sehr ernst nehmen müssen.“
Bürgerinnen und Bürger seien heute einer Vielzahl von Lärmquellen ausgesetzt, die häufig gleichzeitig einwirken. „Umfragen zeigen, dass fast jeder zweite Deutsche sich von zwei oder mehr Quellenarten belästigt fühlt. Gleichzeitig betrachten gerade die gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Verkehrslärm jeden Verkehrsträger separat. Das zeigt sehr deutlich, dass der Schutz der Bevölkerung vor Gesamtlärm bis heute gesetzlich nicht zufriedenstellend geregelt ist“, so Griese. Gerade die aktuelle Entwicklung zu stärker verdichteten Innenstädten und der damit einhergehenden Verkehrszunahme führe zu einer Verschärfung des Gesamtlärmproblems. Nicht zuletzt der Sachverständigenrat für Umweltfragen habe vor diesem Hintergrund schon mehrfach eine Gesamtlärmbetrachtung angemahnt. „Mit unserer Initiative auf der UMK fordern wir die Bundesregierung auf, unter Einbeziehung der Länder Vorschläge für die Ermittlung und Beurteilung von Gesamtlärm zu erarbeiten. Damit wollen wir die Grundlage für einen besseren gesetzlich geregelten Schutz der Bevölkerung vor Gesamtlärm schaffen. Dies ist schon aus Gründen des Gesundheitsschutzes dringend notwendig“, so Griese.
In einer weiteren Lärmschutz-Initiative auf der UMK fordert Rheinland-Pfalz die Bundesregierung auf, den aktuellen Fluglärmbericht des Umweltbundesamts (UBA) bei der anstehenden Evaluierung des Fluglärmgesetzes zu berücksichtigen. Nach dem Gesetz ist der Bund dazu verpflichtet, den Bericht dem Deutschen Bundestag noch im Jahr 2017 vorzulegen. „Mit dem Bericht des UBA wird die aktuelle rechtliche Situation beim Schutz gegen Fluglärm, insbesondere im Hinblick auf das Fluglärmgesetz betrachtet, aber auch Strategien zur Lärmminderung im Luftverkehr insgesamt aufgezeigt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Gefordert werden beispielsweise die Aufhebung der Differenzierung bei der Beurteilung zwischen zivilen und militärischen sowie neuen und bestehenden Flugplätzen, eine höhere Gewichtung des Schutzes vor Fluglärm und verbindliche Lärmobergrenzen. Für einen wirksamen Schutz der vom Fluglärm betroffenen Bevölkerung muss die Bundesregierung die Aussagen des Evaluationsberichts des UBA ernst nehmen und zügig umsetzen“, so Griese.
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