Zur Begründung führte die CDU an, dass von den 600 aufgestellten Windrädern nur für 110 Anlagen Ersatzzahlungen erfolgt seien. „Das ist falsch. Die CDU zählt dabei nur die Windkraftanlagen, für die sogenannte Ersatzzahlungen geleistet wurden und ignoriert die direkten Zahlungen der Windkraftanlagenbetreiber für sogenannte Realkompensationen. Tatsächlich haben die Windanlagenbetreiber Millionen für konkrete Naturschutzmaßnahmen vor Ort gezahlt. „Hätte die CDU den Rechnungshofbericht gelesen, wäre ihr vielleicht aufgefallen, dass allein für die vom Rechnungshof untersuchten Landkreise schon 320 Anlagen aufgeführt sind, für die Windkraftbetreiber Realkompensation gezahlt haben“, so der Staatssekretär. Dazu komme, dass bei Realkompensationen keine Ermäßigungen möglich sind. Es sei also sogar mehr für die Natur gezahlt worden, als bei Anlagen mit Ersatzzahlungen, sagte Griese.
Eine weitere Behauptung, die eher dem Wahlkampf als der Wahrheit geschuldet sei, habe der CDU-Abgeordnete Licht bereits letzte Woche im Landtag geäußert, so der Staatssekretär. Demnach habe ein Schreiben aus dem grün geführten Umweltministerium die Landkreise aufgefordert, Ermäßigungen zu gewähren. „Auch das stimmt nicht. Als Abgeordneter sollte Herr Licht besser wissen, wer zu welcher Zeit Regierungsverantwortung hatte“, sagte Griese. Licht selbst habe das Datum des Schreibens genannt: 18.4.2011. In dieser Zeit waren Ministerin Höfken und Staatssekretär Griese noch nicht im Amt. „Von der grünen Leitung des Umweltministeriums gab es kein Schreiben, das die Landkreise aufgefordert hatte, die Ermäßigungen zu gewähren. Im Gegenteil: Wir haben den Landkreisen immer wieder empfohlen, diese Ermäßigungen nicht zu gewähren." In einem Brief habe er Herrn Licht aufgefordert, die falschen Behauptungen zurückzunehmen oder zu belegen.
„Ich will es noch einmal deutlich sagen: Das Umweltministerium unter grüner Führung wollte die Ermäßigungen beim Ausgleich für Windkraft nicht und hat sie abgeschafft. Die Möglichkeit für die Ermäßigung wurde in Rheinland-Pfalz bereits 1990 von der CDU eingeführt. Die Landkreise – auch CDU-Landkreise – haben diese Möglichkeit genutzt. Das Bundesnaturschutzgesetz ermöglicht die Ermäßigungen nach wie vor. Die Landkreise haben in Bezug auf das geltende Bundesnaturschutzgesetz daher rechtmäßig gehandelt. Wir haben den Landkreisen allerdings immer wieder nahegelegt, diese Ermäßigungen nicht mehr zu gewähren. Eine geplante Änderung auf Bundesebene ist gescheitert. Wir haben dann mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz 2015 die Ermäßigungen endgültig und rechtssicher für Rheinland-Pfalz abgeschafft. Die CDU hat das Gesetz übrigens im Landtag abgelehnt“, erklärte Griese.
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Naturschutz/Ersatzzahlungen