Einen nationalen Aktionsplan für weniger Antibiotika in der Tiermast fordern die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen auf der am Mittwoch beginnenden Amtschefkonferenz (ACK) der Landwirtschaftsministerien in Berlin. „Die Antibiotika-Behandlung von Masttieren ist in Deutschland offensichtlich nicht die Ausnahme, sondern die Regel, das geht aus aktuellen Studien aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen hervor“, sagt Landwirtschafts-Staatssekretär Thomas Griese, der Rheinland-Pfalz auf der ACK vertreten wird: „Um dies zu ändern, müssen wir die heute vorherrschenden Formen landwirtschaftlicher Tierhaltung deutlich verbessern. Die Vorschläge von Ministerin Aigner gehen nicht weit genug.“
In dem vorliegenden ACK-Antrag wird von der Bundesregierung ein ganzheitlicher Ansatz gefordert, der Fragestellungen des Tierschutzes, der Tierzucht, der Gesunderhaltung von Tierbeständen, den Erhalt bäuerlicher Existenzen und von Arbeitsplätzen in ländlichen Regionen berücksichtigt. „Ziel ist, dass der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung nur in therapeutisch begründeten Einzelfällen erfolgt, nicht aber systematisch als Mastmittel“, erklärt Staatssekretär Griese.
Der geforderte Aktionsplan soll Vorschläge unterbreiten zur Behebung der Ursachen des Medikamentenmissbrauchs in der Tierhaltung und Tierzucht. Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen fordern den Bund auf, dazu eine nationale Antibiotika-Konferenz einzuberufen.
„Zudem brauchen wir dringend mehr Transparenz beim Einsatz von Antibiotika“, betont Staatssekretär Griese. Um die Vertriebswege von Tierarzneimitteln nachvollziehen zu können, sei sofort eine Änderung des Arzneimittelgesetzes in die Wege zu leiten. Dazu fordern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen eine zentrale, für die Kontrollbehören zugänglich Datenbank, in die alle Tierärzte einspeisen müssen, wie viel Antibiotika sie welchem Betrieb abgegeben und verschrieben haben. Griese: „Bislang wird in der Schweine- und Rindermast die Abgabe von Antibiotika durch pharmazeutische Unternehmer und Großhändler nur bezogen auf die ersten beiden Ziffern der Postleitzahl erfasst. Für Arzneimittel, die ausschließlich für Geflügel zugelassen sind, werden die Abgabemengen den zuständigen obersten Landesbehörden gar nicht zur Verfügung gestellt. Diese Regelung ist völlig inakzeptabel.“
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Agrarpolitik