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Erwin Manz: „Wir müssen die Hochwasservorsorge kontinuierlich verbessern“

Abschluss des Informations- und Dialogprozesses zum Reserveraum für Extremhochwasser im rheinhessischen Eich-Guntersblum – Umweltstaatssekretär nennt das Projekt wegweisend
Dr. Erwin Manz
Dr. Erwin Manz
Hochwasser-Hinweisschild
Hochwasser-Hinweisschild

„Die Auswirkungen der Erderwärmung sind längst in unserem Alltag angekommen. Wir erleben die Trockenheit in den Sommern, die häufigeren Wetterextreme, die Veränderungen von Flora und Fauna. Daher müssen wir den Ausbau der Erneuerbaren Energie vorantreiben und unsere Hochwasservorsorge und den Hochwasserschutz kontinuierlich verbessern. Hier sind Projekte wie der Reserveraum für Extremhochwasser im rheinhessischen Eich-Guntersblum wegweisend. Daher freue ich mich, dass die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd bald das Planfeststellungsverfahren auf den Weg bringen wird. Das ist ein Meilenstein im Verfahren“, erklärte Umweltstaatssekretär Dr. Erwin Manz zum Abschluss des Informations- und Dialogprozesses zum Reserveraum Eich-Guntersblum in Gimbsheim. Gemeinsam mit Prof. Dr. Hannes Kopf, Präsident SGD Süd, informierte Manz Interessierte über das Vorhaben. 

„Innerhalb Deutschlands zählt Rheinland-Pfalz zu den am stärksten vom Klimawandel betroffenen Regionen. Hier beträgt die klimatische Temperaturänderung seit der frühindustriellen Zeit +1.7 Grad Celsius. Um für Hochwassergefahren am Rhein besser gerüstet zu sein, hat Deutschland schon im Jahr 1982 mit Frankreich koordinierte Hochwasserschutzmaßnahmen für den Rhein vereinbart. Dadurch wird das Schutzniveau auf ein alle 200 Jahre wiederkehrendes Hochwasser erhöht werden. Zusätzlich hat die Landesregierung schon vor Jahren die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd beauftragt, einen noch weitergehenden Schutz herzustellen, wenn noch größere Wassermassen kommen und dafür sogenannte Reserveräume für Extremhochwasser vorzusehen. Im Bereich Hördt wie auch hier zwischen Eich und Guntersblum entstehen Flutungsgebiete, die zwar nur bei sehr selten Ereignissen eingesetzt werden, aber den Flussanliegern zusätzliche Sicherheit bieten werden. Sie sind ein ganz wesentlicher Baustein für ein umfassendes Hochwasservorsorgekonzept am Oberrhein“, erläuterte Umweltstaatssekretär Manz weiter.

Aus Sicht von Prof. Dr. Hannes Kopf ist der Informations- und Dialogprozess wegweisend für weitere Großmaßnahmen in Rheinland-Pfalz. „Aufgrund der Vielzahl von Besprechungsterminen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGD Süd mit fachlicher Unterstützung durch die jeweiligen Fachplaner konnte erreicht werden, dass viele der zu Beginn des Planungsprozesses vorhandenen Fragen geklärt werden konnten. Dies führte zu einer größeren Akzeptanz des Gesamtprojektes.“

Im Hinblick auf die mögliche Hochwasserverschärfung durch den Klimawandel und zur Abwehr von extremen, über das 200-jährliche Schutzniveau des Rheinhauptdeichsystems hinausgehenden Hochwasserereignissen braucht es weitergehende Schutzmaßnahmen. In der Rheinniederung sollen daher zusätzlich zu den Deichertüchtigungen oder -rückverlegungen und dem Bau der Hochwasserrückhalteräume (Polder) für das 200-jährliche Schutzniveau diese „Reserveräume für Extremhochwasser“ zur Verfügung gestellt werden. Sollte bei einem extremen Hochwasser ein Überströmen des Rheinhauptdeiches drohen, so stünden diese Räume in Reserve, um das Deichsystem zu entlasten und unkontrollierte Flutungen zu vermeiden.

Nach sieben Jahren ist die Planung für den Reserveraum soweit fortgeschritten, dass noch in diesem Jahr die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren der Genehmigungsbehörde durch die verantwortliche Behörde, die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, übermittelt werden. Das Planfeststellungsverfahren wird etwa zwei Jahre in Anspruch nehmen. Im Rahmen des Verfahrens haben Bürgerinnen und Bürger wie auch sogenannte Träger öffentlicher Belange (u.a. Verbände) nochmals die Chance, Stellung zum Vorhaben zu nehmen. Nach Vorliegen eines Planfeststellungsbeschlusses kann der Bau des Vorhabens in Angriff genommen werden. Sofern keine Klagen zu Verzögerungen führen, kann im Jahr 2029 mit dem Bau begonnen werden.

Der Standort Eich-Guntersblum wurde gewählt, da er unterhalb der Mündung des Neckars in den Rhein liegt. Er bietet als einziger zusammenhängender Raum in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, Wassermassen aus dem Zusammenfluss von Neckar und Rhein aufzufangen. 

Der geplante rückverlegte Deich des Reserveraums hat eine Länge von 9,1 Kilometern. Innerhalb von zwei Tagen könnte der Reserveraum bis zu rund 31 Millionen Kubikmeter Wasser aufnehmen. Die Flutung des Raums würde den Pegelstand des Rheins senken. Am Pegel Mainz wird etwa eine Absenkung um bis zu 12 Zentimeter erreicht. Aber auch am Oberlauf – also flussaufwärts des Einlaufbauwerks bis nach Worms – ist mit einer leichten Senkung des Wasserspiegels zu rechnen. Auch das kann im kritischen Hochwasserfall dazu beitragen, dass der Rheinhauptdeich hält.

Im rheinland-pfälzischen Abschnitt des Oberrheins besteht derzeit schon ein Schutz gegen Hochwasser, die statistisch gesehen alle 120 Jahre auftreten. Wenn alle bereits beschlossenen Maßnahmen umgesetzt sein werden, dann sind die Anwohnerinnen und Anwohner gegen ein 200-jährliches Hochwasser geschützt. Gegen Wassermassen, die diese Schwelle übersteigen, soll der Reserveraum eingesetzt werden und das Hochwasserrisiko nochmals senken, indem gezielt der Reserveraum geflutet wird. Die dahinterliegenden Kommunen bleiben geschützt. 

Der Reserveraum darf erst ab einem vorher festgelegten Rhein-Wasserabfluss (6.000m³/s am Pegel Worms, 7.900m³/s Prognose am Pegel Mainz) mit Wasser gefüllt werden. Das entspricht am Pegel in Worms einem Wasserstand von 7,80 Metern beziehungsweise in Mainz von 8,28 Metern – Pegelstände, die seit Aufzeichnungsbeginn 1882 nicht gemessen wurden.

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