„Der vorliegende Entwurf zum Nationalparkgesetz setzt das gemeinsam mit der Region entwickelte Konzept für den Nationalpark Hunsrück-Hochwald um“, erklärte Umwelt- und Forstministerin Ulrike Höfken. Die Ministerin wirft dem Landtagsabgeordneten Billen vor, mit seiner Presseaktion erneut das Nationalparkthema für Wahlkampfzwecke zu missbrauchen. Billen behauptet, das Nationalparkamt werde entgegen den Ausführungen im Landeskonzept nicht dem Umweltministerium unterstellt. „Das ist falsch. Hier gibt es keine neuen Aspekte. In unserem Haus laufen die Fachstränge „Forst“ und „Naturschutz“ zusammen. Das Nationalparkamt soll als Untere Behörde eingerichtet werden. Die Fachaufsicht von Unteren Behörden liegt wie üblich bei der Mittelbehörde. Das ist im Bereich des Naturschutzes die SGD-Nord und im Wald- und Jagdrecht die Zentralstelle der Forstverwaltung. Die Dienstaufsicht liegt beim Umweltministerium“, so die Ministerin.
Das wichtigste Entscheidungsgremium der Kommunen, das Billen schlichtweg unterschlägt, ist die kommunale die Nationalparkversammlung. Damit haben die Kommunen und Bürger ein ganz konkretes Mitbestimmungsrecht. Ohne ihre Zustimmung können die Pläne nicht umgesetzt werden. Eine so weitgehende Beteiligung gibt es in keinem anderen Bundesland.
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