Die Initiative der Länder Rheinland-Pfalz und Niedersachsen, die Übergangsfristen für die Käfighaltung zu verkürzen, wurde heute vom Agrarausschuss des Bundesrates ohne Gegenstimme angenommen. Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken begrüßte das Ergebnis: „Dies ist im Hinblick auf die unakzeptablen Vorgaben des Bundesministeriums von Frau Aigner ein beachtlicher Erfolg für den Tierschutz in Deutschland. Damit haben die Länder den vom Bund geforderten, völlig überzogenen Übergangsregelungen bei der Käfighennenhaltung bis 2035 Einhalt geboten.“
Die Rechtsänderung, über die der Bundesrat am 2. März abstimmen wird, wird das Ende der Kleingruppenhaltung bis zum Jahr 2023 bedeuten. Im Härtefall kann eine Verlängerung bis spätestens 2025 genehmigt werden.
Der Hintergrund: Bereits 2002 hatte die rot-grüne Bundesregierung das Ende der Käfighaltung von Legehennen beschlossen, 2006 führte die Große Koalition die so genannte Kleingruppenhaltung ein, die den Anforderungen des Tierschutzes nicht gerecht wird. Durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes sind die konkreten Regelungen an die Kleingruppenhaltung von Legehennen nur noch bis zum 31. März 2012 anwendbar. Eine vom Bund vorgelegte 5. Änderungsverordnung mit einer Übergangsfrist bis 2035 war im Plenum des Bundesrates im September 2011 gescheitert. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hatte jedoch keinen neuen Vorschlag vorgelegt.
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Legehennenhaltung