| Dieselskandal

„Wir müssen umgehend die Stickoxid-Belastung reduzieren, um die bestehenden Grenzwerte einzuhalten. Schummel-Abgaswerte dürfen nicht zu einer Abschwächung der Grenzwerte zu Lasten der Gesundheit führen.“

Umweltministerin Höfken kritisiert Vorschlag von Bundeskanzlerin Angela Merkel, das Bundes-Immissionsschutzgesetz zu ändern
Autoabgase
Autoabgase

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am Wochenende angekündigt, das Bundes-Immissionsschutzgesetz ändern zu wollen. Anlass sind drohende Fahrverbote in weiteren deutschen Städten. „Zur Konkretisierung der Verhältnismäßigkeit bei Diesel-Fahrverboten sind noch viel Fragen offen. Der Vorschlag der Bundeskanzlerin ist daher bei den akuten Fragen derzeit nicht zielführend. Zudem ist bislang noch völlig unklar, wie eine solche Regelung im Detail aussehen soll“, kommentierte Umweltministerin Ulrike Höfken heute den Vorstoß der Kanzlerin. „Oberste Priorität unseres Handelns muss klar der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und der Umwelt sein. Zugleich haben wir das Ziel, Fahrverbote zu vermeiden“, so Höfken. „Fahrverbote als mögliche Maßnahme zum Einhalten der Grenzwerte durch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auszuschließen, ist jedoch nicht der richtige Weg, die NO2-Grenzwerte kurzfristig einzuhalten. Wichtiger ist, dass der Bund endlich die Automobilhersteller in Verantwortung zieht und Hardware-Nachrüstungen auf deren Kosten einfordert.“
 

Bundeskanzlerin Merkel reagierte aus Sicht der Umweltministerin mit ihrem Vorstoß, das Immissionsschutzgesetz zu ändern, auf die Forderung des Bundesrats von vergangenem Freitag. Die Länderkammer fordert mit ihrem Beschluss den Bund auf, die Voraussetzungen für flächendeckende Hardware-Nachrüstungen zu schaffen und sicherzustellen, dass die Hersteller in die Verantwortung für die Kosten genommen werden. „Der Vorschlag Merkels hilft den allermeisten Autofahrerinnen und Autofahrern, die von Fahrverboten betroffen wären, nicht und geht massiv zu Lasten des Gesundheitsschutzes der betroffenen Bürgerinnen. Es ist wieder reine Verzögerungs- und Ausweichtaktik“, sagte Höfken.
 

Denn bereits jetzt schon müssen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Maß-nahmen „verursachergerecht“ und „verhältnismäßig“ sein. Das bedeutet: Es ist durch eine Ursachenanalyse darzulegen, welche Quellen für die Grenzwertüberschreitung verantwortlich sind und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten. Dies wird in Luftreinhalteplänen der Kommunen  im Einzelnen festgeschrieben. Das bedeutet auch: Die in den Luftreinhalteplänen enthaltenen  Maßnahmen sind immer Ergebnis von Einzelfalluntersuchungen der jeweiligen Kommune. „Mehrere Gerichtsentscheidungen, beispielsweise für Stuttgart, haben gezeigt, dass die Gerichte überwiegend keine Alternativen zum Dieselfahrverbot wie zum Beispiel Verbesserungen im öffentlichen Nahverkehr sehen, um europarechtskonform schnellstmöglich den NO2-Grenzwerte von 40 µg/m³ zu erreichen“, betonte die Umweltministerin. 

Für Mainz ist aus Sicht der Ministerin mit dem „Aktionsprogramm Saubere Mobilität“ des Verkehrsministeriums ein Maßnahmenpaket geschnürt worden, um die NO2-Belastung kurzfristig und signifikant zu reduzieren. „Diese Maßnahmen in Kombination mit dem ‚Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020‘ und den notwenigen Hardware-Umrüstungen müssen generell auch bei den Entscheidungen der Gerichte über mögliche Diesel-Fahrverbote Berücksichtigung finden. Eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzrechts ist wohl kaum der richtige Weg“, fügte die Ministerin hinzu. 

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