Die rheinland-pfälzische Weinbauministerin Ulrike Höfken begrüßt die heutige Verkündung des Siebten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes. Das Gesetz tritt am 20. Dezember 2012 in Kraft. „Damit können die Länder eigene Kriterien zur Profilierung von Lagenweine einführen, das ist gut für die Qualität und für die bessere Orientierung der Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Höfken. Die Gesetzesänderung sei von Rheinland-Pfalz initiiert worden.
„Jetzt ist es die gemeinsame Aufgabe von Weinwirtschaft und Politik, sich über die Festlegung besonderer Qualitätskriterien für Rheinland-Pfalz zu verständigen“, so Ministerin Höfken. Sie unterstütze den von den Regierungsfraktionen im Landtag eingebrachten Antrag, wonach für Weine mit Orts- und Lagenangaben oder dem Hinweis auf die Steillage in Rheinland-Pfalz Mindestanforderungen festgelegt werden sollen. So sollen beispielsweise nur regionaltypische Rebsorten zugelassen und weniger, aber gehaltvollere Trauben geerntet sowie das Mindestmostgewicht erhöht werden.
|
Novellierung des Weingesetzes