| Weinbau

Weinbauministerin Höfken begrüßt BVG-Urteil zur Weinabgabe

Weinbauministerin Ulrike Höfken sieht die Rechtsauffassung des Landes Rheinland-Pfalz zur Weinwerbeabgabe mit der Zurückweisung der Revisionsverfahren durch das Bundesver­waltungsgericht bestätigt.

Weinbauministerin Ulrike Höfken sieht die Rechtsauffassung des Landes Rheinland-Pfalz zur Weinwerbeabgabe mit der Zurückweisung der Revisionsverfahren durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Mehrere Winzer und Kellereien aus rheinland-pfälzischen Anbaugebieten hatten gegen die Abgabe an den Deutschen Weinfonds geklagt. Zwei Verfahren hatten auch die Abgabe für die gebietliche Absatzförderung, die auf Landesrecht beruht, zum Gegenstand.

Das Leipziger Gericht sieht  - wie die Vorinstanzen - die deutsche Weinwirtschaft erheblichen Beeinträchtigungen und spezifischen Nachteilen im transnationalen Wettbewerb ausgesetzt. Es sei daher weiterhin erforderlich und sinnvoll, bei Winzern und Kellereien Abgaben zu erheben, um Gemeinschaftsmarketing für den Deutschen Wein sowie die einzelnen Anbaugebiete finanzieren zu können.

„Der Deutsche Weinfonds steht nun in der Verantwortung, seine Aufgabe im Interesse der Einzahler wahrzunehmen und sollte sich auch den Bedürfnissen und Interessen seiner Kritiker erneut stellen“, betonte Ministerin Höfken.

Der Deutsche Weinfonds, eine 1961 errichtete Anstalt des öffentlichen Rechts, ist auf der Grundlage des Weingesetzes insbesondere mit der Aufgabe der Absatzförderung des deutschen Weins im In- und Ausland betraut. Er wird finanziert aus der strittigen Abgabe, deren Aufkommen jährlich rund elf Millionen Euro beträgt. Die Abgabe wird erhoben von Eigentümern oder Nutzungsberechtigten von Weinbergflächen und von Kellereien, die von ihnen oder auf ihre Rechnung abgefüllten Wein oder Weinerzeugnisse erstmals an andere abgeben. Die deutschen Kellereien entrichten 4 Millionen Euro an den Weinfonds.  Die 9400 Winzerinnen und Winzer aus Rheinland-Pfalz zahlen jährlich 4,2 Millionen Euro in den Weinfonds ein. Zusätzlich zahlen sie für die jeweiligen  Gebietsweinwerbungen der Anbaugebiete eine Abgabe in Höhe von insgesamt 5,1 Millionen Euro.

Teilen

Zurück