Auf dem Fluglärm-Kirchentag in Mainz-Marienborn hat der rheinland-pfälzische Umweltstaatssekretär Dr. Thomas Griese einfache, verständliche und besser wirkende Gesetze zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm und dem anderen Verkehrslärm gefordert. „Die heute geltenden Lärmschutzgesetze gerade beim Luftverkehr sind nicht geeignet, die dringenden Probleme zu lösen.
In seiner Rede wies Griese darauf hin, dass nach Schätzungen der WHO allein in Europa durch Verkehrslärm etwa eine Million gesunde Lebensjahre verloren gingen. „Der Stressfaktor Lärm, wie ihn die Menschen gerade im Rhein-Main-Gebiet und in Rheinhessen tagtäglich erdulden müssen, führt nicht nur zu einer verminderten Lebens-und Wohnqualität oder zu Immobilienverlusten, Lärm führt auch unbestritten ab einer bestimmten Intensität zu Gesundheitsbeeinträchtigungen. Dabei ist Lärm in hohem Maße auch ein soziales Problem, das stärker Personen mit niedrigerem Einkommen trifft. Leidtragende sind überwiegend jene, die nicht die finanziellen Möglichkeiten haben, dem Lärm auszuweichen. Der Bund ist deshalb gefordert, die Gesetze im Interesse der betroffenen Menschen zu verbessern.“
Der Umweltstaatssekretär begrüßte in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofes zum vorläufigen Nachtflugverbot in Frankfurt in der sogenannten Mediationsnacht „Der Beschluss ist ein deutliches Signal für die Luftverkehrswirtschaft und die hessische Landesregierung. Sie müssen den Schutz der Menschen vor Fluglärm endlich ernst nehmen. Das Land Rheinland-Pfalz setzt sich für klare rechtliche Regelungen zum Schutz vor Fluglärm ein. Das heißt: Ein striktes Nachtflugverbot wenigstens in der sogenannten Mediationsnacht von 23 bis 5 Uhr und deutlich weniger Flüge in der übrigen Nacht und einen besseren Lärmschutz in den Tagesrandstunden. Die Kasseler Entscheidung ist hier ein Schritt in die richtige Richtung“, so Griese. Gleichzeitig machte er deutlich, dass es nicht darum gehe, Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften an den Pranger zu stellen. „Vielmehr muss es das vorrangige Ziel sein, auf Basis klarer und eindeutiger Bundesgesetze für einen akzeptablen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessensgruppen zu sorgen und Rechts- und Planungssicherheit herzustellen.“
Rheinland-Pfalz habe inzwischen mehrere Bundesratsinitiativen für eine Verbesserung des Verkehrslärmschutzes auf den Weg gebracht, einige auch schon erfolgreich abgeschlossen. Beim Fluglärmschutz sei es allerdings besonders schwierig, Mehrheiten in Bundesrat und Bundestag zu bekommen.
Auch habe das Land zusammen mit Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg einen Antrag in die Umweltministerkonferenz eingebracht, wonach innerhalb eines Jahres eine Arbeitsgruppe einen fachlich ausgereiften und vor allem abgestimmten Vorschlag entwickeln soll, wie zukünftig der gesetzliche Verkehrslärmschutz besser und verständlicher gestaltet werden kann.
„Die Landesregierung wird unabhängig von diesen Beratungen der Umweltministerkonferenz allerdings nicht darauf verzichten, notwendige Änderungen in den verschiedenen Lärmschutzgesetzen im Bundesrat auf den Weg zu bringen. Beim Fluglärm möchten wir durch Gesetzesinitiativen vor allem dafür sorgen, dass die Empfehlungen der Mediation für den Flughafen Frankfurt nicht nur umgesetzt werden können – was Hessen derzeit verweigert – sondern auch hinsichtlich des Lärmschutzes vollständig umgesetzt werden müssen. Dafür ist es wichtig, Lärmgrenzwerte entsprechend dem verfestigten Stand der Lärmwirkungsforschung für den gesamten Verkehrslärmgesetzlich zu verankern, so dass sie in allen Bereichen verbindlich sind“, so Griese.
|
Fluglärm-Kirchentag