| Produktsicherheit

Umweltministerium warnt vor unsicheren Schneidwerkzeugen

Das Umweltministerium warnt vor schlegelartigen Schneidwerkzeugen für tragbare Freischneider und Motorsensen. Bei der Verwendung bestehe ein ernstes Risiko für Benutzer und unbeteiligte Personen. Die verbotenen Werkzeuge seien seit einiger Zeit im Verkehr und würden als Ersatzteile angeboten.

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten warnt vor schlegelartigen Schneidwerkzeugen für tragbare Freischneider und Motorsensen. Bei der Verwendung bestehe ein ernstes Risiko für Benutzer und unbeteiligte Personen. Die verbotenen Werkzeuge seien seit einiger Zeit im Verkehr und würden als Ersatzteile angeboten. Schwedische Behörden hatten die Mitgliedsstaaten der europäischen Union darüber informiert.

Die schlegelartigen Schneidwerkzeuge bestehen aus mehreren Metallteilen, wie Ketten, Messern oder Bürsten, die mit einem Drehkopf verbunden sind. Es bestehe das Risiko des Bruchs. Dabei könnten Teile des Schneidwerkzeuges herausgeschleudert werden und schwere Verletzungen verursachen, so die Warnung des Ministeriums. Es sei bedauerlicherweise schon zu einem tödlichen Unfall in England gekommen. Aus diesem Grund habe die EU-Kommission den Verkauf dieser Schneidwerkzeuge für Freischneider und Motorsensen europaweit verboten. Es sei jedoch nicht auszuschließen, dass sich noch Werkzeuge dieser Bauart auf dem Markt befänden.

Bei Freischneidern und Motorsensen handele es sich um tragbare Gartengeräte, die zum Schneiden von Gras, Unkraut, Gestrüpp oder kleinen Bäumen verwendet würden. An diesen Geräten könne man je nach Verwendungszweck unterschiedliche Schneidwerkzeuge montieren. Es werde dringend davor gewarnt, die schlegelartigen Werkzeuge zu erwerben oder zu verwenden.

Der vollständige Text des Beschlusses der Europäischen Kommission zum Verbot des Inverkehrbringens von schlegelartigen Schneidwerkzeugen kann unter folgendem Link eingesehen werden:
<link http: eur-lex.europa.eu lexuriserv>eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do

Anfragen können an die zuständigen Marktüberwachungsbehörden gerichtet werden.In Rheinland-Pfalz sind dies die Struktur und Genehmigungsbehörden Nord bzw. Süd mit ihren Regionalstellen Gewerbeaufsicht in: 
Idar-Oberstein, Tel. 06781 / 565-0, E-Mail: <link>poststelle22@sgdnord.rlp.de
Koblenz, Tel.: 0261 / 120-0, E-Mail: <link>poststelle23@sgdnord.rlp.de
Trier, Tel.: 0651 / 4601-0, E-Mail: <link>poststelle24@sgdnord.rlp.de
Mainz, Tel.: 06131 / 96030-0. E-Mail: <link>Referat22@sgdsued.rlp.de
Neustadt / Weinstraße, Tel.: 06321 / 99-0, E-Mail: <link>Referat23@sgdsued.rlp.de 
 

Teilen

Zurück