| Bundesrat heute / Verbesserter Schutz vor Bahnlärm

Umweltministerin Höfken und Infrastrukturminister Lewentz: „Regelungen für verbesserten Lärmschutz an Schienenstrecken auf den Weg gebracht“

Heute hat der Bundesrat dem „Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes“ zugestimmt.

Heute hat der Bundesrat dem „Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes“ zugestimmt.

Mit den von Länderseite vorgeschlagenen Änderungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes würde die Rechtsgrundlage geschaffen, die Eisenbahnen, insbesondere die Deutsche Bahn zur Mitwirkung an der Lärmminderungsplanung an hoch belasteten Strecken wie dem Mittelrheintal zu verpflichten. „Ein besserer Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitsschädlichen Wirkungen des Schienenlärms ist dringend notwendig. Der heutige Beschluss der Länderkammer ist nicht zuletzt aufgrund der absehbaren weiter ansteigenden Verkehrsmengen auf der Schiene für die betroffenen Menschen ein wichtiger Schritt, so Umweltministerin Ulrike Höfken und Infrastrukturminister Roger Lewentz.

Bereits im September dieses Jahres hatte Rheinland-Pfalz zusammen mit Hessen sowie den übrigen Rheinanliegern Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen eine Bundesratsinitiative gestartet, um die rechtlichen Voraussetzungen für einen verbesserten Lärmschutz zu schaffen. Mit den von den Ländern eingebrachten  Änderungsvorschlägen zum Gesetz soll nun das Eisenbahnbundesamt als Aufsichtsbehörde befugt werden, Maßnahmen zum Schutz vor Lärm und Erschütterungen anzuordnen. Dazu gehört die Umsetzung bereits verfügbarer Möglichkeiten und technischer Verbesserungen wie die Umrüstung Bestandswagen auf lärmarme Verbundstoffbremssohlen oder die beschleunigte Entwicklung innovativer Techniken. 

„Ziel der angestrebten Gesetzesänderung ist es, dass die Aufsichtsbehörden nun Anordnungen zum Schutz der Umwelt einschließlich des Schutzes der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen durch Geräusche, Erschütterungen und Luftverunreinigungen treffen können“, sagte Höfken. „Jetzt liegt es an der Bundesregierung und am Bundestag den Änderungen des Gesetzentwurfs durch den Bundesrat zuzustimmen.“

Infrastrukturminister Lewentz unterstrich erneut, dass angesichts dieser Zahlen die Dringlichkeit einer alternativen Güterverkehrsstrecke zum Rheintal offensichtlich sei. Er werde sich gemeinsam mit dem Land Hessen bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes mit Nachdruck dafür einsetzen, dass eine alternative Strecke nicht nur bewertet, sondern auch in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wird. „Auch wenn dies sicher ein mittel- bis langfristig zu erreichendes Ziel ist, kann nur so letztlich eine durchgreifende  Entlastung des Mittelrheintals vom Schienengüterverkehr erreicht werden“, sagte Lewentz.

Gerade im Mittelrheintal sind die Lärmbelastungen für die Anwohner extrem hoch. Die  Lärmmessstationen von Rheinland-Pfalz und Hessen zeigen, dass dort Güterzüge regelmäßig und häufig Lärmpegel zwischen 85 dB(A) bis über 100 dB(A) verursachen. Teilweise fahren die Züge im Minutentakt durchs Rheintal – auch nachts.

Damit wird ein weiterer Punkt des gemeinsamen 10-Punkte-Programms von Hessen und Rheinland-Pfalz zur Entlastung des Mittelrheintals umgesetzt.

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