Die mit 6.000 Euro dotierte Auszeichnung wird in vier Kategorien vergeben. Ausgezeichnet werden
• der besondere ehrenamtliche Einsatz für den Tierschutz
• ein vorbildlicher Einzelbeitrag für den Tierschutz
• der vorbildliche berufliche Umgang mit Tieren
• Projekte im Jugendtierschutz.
Vorschläge, die Personen oder Institutionen in Rheinland-Pfalz betreffen, werden vorrangig berücksichtigt.
Preiswürdige Kandidatinnen und Kandidaten können bis zum 31. August beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, Kaiser-Friedrich Str. 1, 55116 Mainz oder <link>RP-Tier@mulewf.rlp.de, benannt werden. Vorschlagsberechtigt sind alle für den Tierschutz tätigen Vereine, Verbände, Behörden und Gruppen, aber auch sonstige Vereine, Verbände oder Gruppen, die sich mit Tierschutzthemen befassen sowie der Tierschutzbeirat des Landes, jedoch keine Einzelpersonen. Selbstvorschläge sind nicht möglich.
Die Vorschläge für den Tierschutzpreis müssen Angaben zur Person oder Institution enthalten und die Art des Einsatzes beschreiben. Eine Jury aus Vertretern des Tierschutzbeirates und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten entscheidet über die Vergabe. Weitere Informationen enthält die Internetseite des Umweltministeriums <link http: www.mulewf.rlp.de>www.mulewf.rlp.de.