| Naturschutz/ Landtag

Neues Gesetz regelt Umweltverträglichkeitsprüfung bei großen Bauvorhaben im Land

Ob große Bauvorhaben natur- und umweltgerecht sind, wird in Rheinland-Pfalz künftig zügiger und zuverlässiger geprüft: Der Landtag hat am Donnerstag ein neues Landesgesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verabschiedet. „Mit dem Gesetz setzen wir die nach europäischem Recht bestehende UVP-Pflicht für die Planung privater und öffentlicher Großprojekte auf Landesebene um und machen die Rechtslage für die Wirtschaft und die zuständigen Behörden einfacher und transparenter“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken.

Ob große Bauvorhaben natur- und umweltgerecht sind, wird in Rheinland-Pfalz künftig zügiger und zuverlässiger geprüft: Der Landtag hat am Donnerstag ein neues Landesgesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verabschiedet. „Mit dem Gesetz  setzen wir die nach europäischem Recht bestehende UVP-Pflicht für die Planung privater und öffentlicher Großprojekte auf Landesebene um und machen die Rechtslage für die Wirtschaft und die zuständigen Behörden einfacher und transparenter“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken.

Bislang sei die Umweltverträglichkeit von Bauvorhaben in Rheinland-Pfalz anhand zahlreicher Einzelregelungen im Verkehrs-, Bau- und Umweltrecht geprüft worden, so Höfken. Das neue Gesetz bündle die Einzelregelungen, schließe Rechtslücken und sorge damit für Rechtssicherheit. Durch Hinzuziehung von Sachverständigen könnten die UVP-Verfahren künftig beschleunigt werden. Die Ministerin bedankte sich bei den Wirtschafts- und Umweltverbänden für die konstruktive Mitarbeit im Gesetzgebungsprozess. Sie freue sich, dass die Industrie- und Handelskammern dem Gesetzentwurf ausdrücklich zugestimmt haben und die Novelle im Sinne der Wirtschaft noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden konnte.

„Das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder Fehler bei der Durchführung können die Verwirklichung großer Bauprojekte gefährden“, erklärte Höfken. Das neue Gesetz stelle sicher, dass die nach EU-Recht bestehende UVP-Pflicht im Land eingehalten werde. „Damit mindern wir das Klagerisiko bei Großprojekten  erheblich, sparen Zeit und Geld“, so die Ministerin.

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