Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu den Lärmobergrenzen für Flugzeuge. „In Deutschland haben Anwohner in der Nähe von Flughäfen bislang keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass bestimmte Lärmgrenzwerte eingehalten werden. Die geltenden Lärmgrenzwerte des Fluglärmschutzgesetzes lösen lediglich Baubeschränkungen oder passive Schallschutzmaßnahmen wie Schallschutzfenster aus. Das könnte sich nach der Entscheidung des EUGH von gestern bald ändern“, so Höfken.
Der EuGH stellte klar, dass am Boden gemessene Lärmpegel die Grundlage von Sanktionen sein können. Es kommt also nicht mehr allein darauf an, dass die Flugzeuge bestimmten technischen Anforderungen genügen. Demnach könnten besonders laute Flugzeuge auf bestimmten Strecken verboten werden. Fluggesellschaften, die bestimmte Lärmobergrenzen deutlich unterschreiten und besonders leise fliegen, könnten mehr als bisher durch Vorteile (etwa durch niedrigere Landeentgelte) spürbar belohnt werden.
Als eine wichtige Voraussetzung für den Ausbau des Flughafens Frankfurt hatte bereits die Mediation die Einführung von lokalen Lärmobergrenzen genannt. Das hessische Verkehrsministerium hat im Planfeststellungsbeschuss diese Empfehlung der Mediation allerdings nicht aufgegriffen. Umweltministerin Höfken appelliert vor dem Hintergrund der gestrigen Entscheidung an Hessen, im Rahmen der Luftaufsicht entsprechende Verfügungen zum Schutz der Bevölkerung nachzuholen und eine ausreichende Nachtruhezeit umzusetzen. „Wenn unsere Gesetze der Festsetzung von lokalen Lärmobergrenzen entgehen stehen, müssen sie umgehend angepasst werden“ so die Ministerin. Höfken appelliert an Hessen, entsprechende Gesetzesinitiativen im Bundesrat zu unterstützen. "Vor allem ist die CDU mit Frau Klöckner aufgefordert, nun ihre eignen Lärmschutzforderungen in den Gesetzen der CDU Bundesregierung umzusetzen!" so Höfken.
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