Die Einbindung des Landes Rheinland-Pfalz bei der Überarbeitung des umstrittenen hessischen Lärmaktionsplanes für den Flughafen Frankfurt haben Infrastrukturminister Roger Lewentz und Umweltministerin Ulrike Höfken anlässlich der heutigen Debatte im Landtag gefordert. „Das Ziel des Aktionsplans, Lärm zu mindern und die Bevölkerung zu schützen, wird in Bezug auf rheinland-pfälzisches Gebiet noch nicht einmal versucht. Rheinland-Pfalz ist ausgeklammert “, reklamierte Lewentz. Der Lärm mache nicht an der Landesgrenze halt, fügte Höfken hinzu: „Wir haben den hessischen Behörden unsere Mitarbeit bei der grundlegenden Überarbeitung des Lärmaktionsplanes unter Berücksichtigung aller betroffenen Kommunen angeboten.“
Als alarmierend bezeichnete Höfken die neuen Lärmkarten, die das Hessische Landesamt für Umwelt am 29. Oktober vorgelegt habe. Demnach habe sich der Anteil der vom Fluglärm betroffenen Bevölkerung bereits vor der Eröffnung der neuen Landebahn in der Zeit von 2005 bis 2011 um fast 50 Prozent auf 344.500 Menschen allein in Hessen erhöht: „Dieser Anstieg ist keineswegs auf zusätzliche Flugzeuge zurück zu führen. Um die Verkehrskapazität für den ausgebauten Flughafen zu erhöhen, wurden die Flugrouten vorab entzerrt, was zur Folge hatte, dass viel mehr Menschen vom Fluglärm beeinträchtigt werden als notwendig.“ Vermeidbarer Fluglärm müsse verhindert werden.
Mit der Inbetriebnahme der neuen Landebahn habe sich für die Bevölkerung in Mainz und Rheinhessen der Lärm durch geänderte Flugrouten und abgesenkte Flughöhen nochmals deutlich verstärkt, so Lewentz. Zum Schutz der Bevölkerung forderte er insbesondere eine grundlegende Änderung der Südumfliegung, die zu einer Dauerbelastung an 365 Tagen für Stadtteile der Landeshauptstadt Mainz sowie einzelner rheinhessischer Gemeinden geführt habe.
Lewentz und Höfken forderten eine gerechtere Verteilung des zusätzlichen Lärms. Rheinland-Pfalz werde sich deshalb auf Bundesebene dafür einsetzen, dass der Lärmschutz gegenüber verkehrlichen und wirtschaftlichen Belangen mehr Gewicht bekommt und in der Nacht vorrangig ist. Dazu seien entsprechende gesetzliche Vorgaben an die Flugsicherung notwendig. Zudem fordere Rheinland-Pfalz, bei den Verfahren zur Festsetzung der Flugrouten die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen.
Zwingend sei zum Schutz der Gesundheit der Menschen in der Rhein-Main-Region zudem die strikte Beachtung der Vorgaben zum Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr und ein besserer Schutz der beiden übrigen Nachtstunden. Dazu seien ausnahmslos alle Mittel auszuschöpfen, zum Beispiel lärmarme An- und Abflugverfahren, lärmminimale Flugrouten und lärmoptimierte Bahnnutzungen.
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