Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg starten eine gemeinsame Initiative zur Verbesserung des Fluglärmschutzes. „Wir wollen, dass der Lärmschutz stärker berücksichtigt wird. Der Bund muss hier dringend neben den Zielen der Sicherheit und Kapazität auch dem Lärmschutz mehr Gewicht beimessen“, teilten die rheinland-pfälzischen Minister Roger Lewentz (Infrastruktur) und Ulrike Höfken (Umwelt), der hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir und die baden-württembergische Lärmschutzbeauftragte und Staatssekretärin im Verkehrsministerium, Gisela Splett am Dienstag mit. „Der Vorstoß wird der Anforderung an eine stärkere Orientierung der An- und Abflüge an Lärmschutzgesichtspunkten gerecht und behält zugleich die Praktikabilität und Erfordernisse der Luftverkehrswirtschaft im Blick“, so die Regierungsmitglieder weiter.
Alle drei Landesregierungen haben in den letzten Tagen entsprechende Kabinettsbeschlüsse gefasst, um eine notwendige Änderung des Luftverkehrsgesetzes über den Bundesrat anzustoßen. Dazu gehört auch eine frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit. „Dass die von neuen oder wesentlich geänderten Flugrouten betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner bislang keine Möglichkeit haben sich frühzeitig in das Verfahren einzubringen, ist völlig inakzeptabel. Das muss sich ändern“, erläuterten die Regierungsmitglieder aus Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen zu ihrer Initiative. Sie appellierten zudem an ihre Länderkolleginnen und -kollegen sowie den Bund, sich diesem überparteilichen Kompromiss anzuschließen.
Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz warfen der Bundesregierung vor, bei Fragen des Fluglärmschutzes seit Jahren nicht aktiv zu werden. „Es ist seit vielen Jahren bekannt, dass hier dringend gehandelt werden muss“, so Lewentz, Höfken, Al-Wazir und Splett. „Es wird höchste Zeit, nun die Rahmenbedingungen für mehr Lärmschutz und Transparenz zu schaffen.“ Die Regierungsmitglieder betonten, dass es sich bei der Initiative um einen überparteilichen Kompromiss handele.
Die Länder-Initiative zielt darauf ab, dass Luftfahrtbehörden und die Deutsche Flugsicherung DFS bei der Erarbeitung und Festlegung von Flugverfahren und der anschließenden betrieblichen Praxis nicht lediglich auf die Vermeidung von unzumutbarem Fluglärm hinwirken, sondern generell den Fluglärm reduzieren. „Unser Ziel ist es, dass DFS und das Bundesamt für Flugsicherung die Möglichkeiten des aktiven Schallschutzes an Flughäfen so weit wie möglich und so schnell wie möglich identifizieren und umsetzen“, so die Regierungsmitglieder. „Das Thema muss ohne Frage auf der Prioritätenliste weiter nach oben.“
Zudem soll auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen, wenn Flugverfahren neu festgelegt oder wesentlich geändert werden. „Eine Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger findet nach derzeitiger Rechtslage nicht statt. Das kann man doch niemandem mehr erklären“, so die Regierungsmitglieder. Dazu sollen die Öffentlichkeit, betroffene Gemeinden und Träger öffentlicher Belange die Arbeit der Fluglärmkommission als Beratungsorgan ergänzen.
„Vor allem auf die Nachtruhe der Bevölkerung muss in besonderem Maße Rücksicht genommen werden“, betonten Lewentz und Höfken. Eine weiter ansteigende Lärmbelastung in Folge des prognostizierten erheblichen Wachstums des Luftverkehrs sei nicht akzeptabel. Die Initiative soll am 27. November in den Bundesrat eingebracht werden. Auch die vom Fluglärm betroffenen Menschen in Rheinhessen und Mainz wären damit bei der erstmaligen Festlegung oder wesentlichen Änderung von Flugrouten zu beteiligen.“ Die Initiative sieht zudem vor, dass motorisierter Kunstflug zukünftig nicht mehr unter 600 Meter Flughöhe und nur noch in einem Abstand von mehr als zwei Kilometern von der nächstgelegenen Wohnbebauung zulässig sein soll.