| Nachtflugverbot

Landesregierung und Lärmschutzkommission einig: Hessen muss Mediation endlich umsetzen

„Die Ergebnisse der Mediation müssen nun umgehend umgesetzt werden“, erklärten Umweltstaatssekretär Thomas Griese und der Vorsitzende der Fluglärmkommission Thomas Jühe nach einem Gespräch im Umweltministerium.

„Die Ergebnisse der Mediation müssen nun umgehend umgesetzt werden“, erklärten Umweltstaatssekretär Thomas Griese und der Vorsitzende der Fluglärmkommission Thomas Jühe nach einem Gespräch im Umweltministerium am Freitag. Gemeinsam habe man die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Leipziger Fluglärmprozess gezogen. Man begrüße die deutlichen Worte des Bundesverwaltungsgerichts zum Schutz der Nachtruhe. „Wir fordern neben dem absoluten Flugverbot von 23 bis 5 Uhr, eine gesetzliche Regelung für die übrige Nacht und einen verbesserten Schutz vor Fluglärm am Tag“, erklärten Vertreter des Umwelt- und Innenministeriums sowie der Lärmschutzkommission.

 „Wer seinen Prozessvertreter weiterhin vor Gericht für Nachtflüge werben lässt, macht erneut nur allzu deutlich, dass er an einem Nachtflugverbot nicht wirklich interessiert ist“, betonte Umweltstaatssekretär Griese.  Mit dem Argument, man wolle Rechtssicherheit, täusche die hessische Landesregierung ganz offensichtlich über ihren  fortgesetzten Wortbruch hinweg.

In der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht der hessischen Landesregierung grobe Fehler bei der Nachtflugregelung vorgehalten. Das Nachtflugverbot hätte umgesetzt werden müssen und auch für die Nachtrandzeiten zwischen 22 und 23 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr zweifelte das Gericht die Effektivität des bisherigen Schutzkonzepts an.

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