„Die kommunalen Wertstoffhöfe leisten einen wichtigen Beitrag zur Entsorgungssicherheit. Sie sind Teil der Entsorgungsstruktur, ihre Benutzung unter Beachtung der bekannten, jetzt erforderlichen Hygieneregeln gehört zu den notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens. Bei Schließung der kommunalen Wertstoffhöfe besteht die Gefahr von Fehllenkungen und Entsorgung von Wertstoffen und Sonderabfällen im Restmüll, im schlimmsten Fall gar eine illegale Müllentsorgung in Wald und Wiese“, appelliert Umweltministerin Ulrike Höfken an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Deshalb bittet Höfken, auch in Zeiten der Corona-Pandemie die Organisationsverantwortung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung im obenstehenden Sinne auszuüben.
Die Landkreise und kreisfreien Städte organisieren als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Abfallentsorgung der privaten Haushalte in kommunaler Selbstverwaltung und unterliegen dabei keinen fachlichen Weisungen des Ministeriums. Höfken weiter: „Ich habe großes Verständnis, wenn vor Ort schnelle Entscheidungen zum Schutz der Bevölkerung wie auch der kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getroffen werden mussten. Dennoch bitte ich die Kommunen, von einer vollständigen Schließung der Wertstoffhöfe abzusehen und diese – wenn bereits geschehen – wieder, in der den aktuellen Hygieneregeln angepassten Form, zu öffnen. Die ersten Kommunen haben bereits selbst reagiert und die Wertstoffhöfe wieder geöffnet.“ Individuelle Lösungen vor Ort seien je nach der Entwicklung der Pandemie selbstverständlich möglich und nötig.
Ein Zusammenhang mit der Auslastung von Abfallverbrennungsanlagen bestehe dabei nicht. „Was auf Wertstoffhöfen gesammelt wird, geht grundsätzlich nicht in die Abfallverbrennung“, versichert Höfken. Deshalb seien Wertstoffhöfe so wichtig; damit die Getrenntsammlung weiter störungsfrei funktioniere und verwertbare Abfälle nicht in den Restmüll gegeben würden.
Hintergrund
Bereits am 25. März hat das Umweltministerium sich in einem Rundbrief „Sicherstellung der Abfallentsorgung während der Corona-Pandemie“ an die Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger gewandt, die die Abfallentsorgung in kommunaler Selbstverwaltung erbringen, um zur Sicherstellung der Abfallentsorgung während der Corona Pandemie zu informieren.