Weinbauministerin Ulrike Höfken hat beim Großen Pfälzischen Weinbautag betont, dass die Rahmenbedingungen für den Weinbau im Land mit der bevor stehenden Umsetzung der EU-Agrarreform verbessert werden. „Wir haben uns in Berlin und Brüssel erfolgreich dafür eingesetzt, dass die finanzielle Ausstattung des Weinsektors in Rheinland-Pfalz vom kommenden Jahr an deutlich gestärkt wird. Damit können wir Anbau, Vermarktung, Beratung, Ausbildung und Forschung für die Zukunft gut aufstellen und unseren Winzerinnen und Winzern eine verlässliche Unterstützung sichern “, so Höfken. Bei der Veranstaltung des Weinbauverbands Pfalz in Neustadt startete die Ministerin auch das so genannte „Vitipendium“: Das vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz entwickelte Internetportal ist ein stets aktualisierbares Nachschlagewerk für die Fachwelt und andere Weininteressierte.
Was ist der Unterschied zwischen Eiswein und Beerenauslese? Warum wird in der Pfalz gerne Dornfelder angebaut? Was versteht man unter Anbaustopp? Antworten auf diese und andere Fragen rund um den Wein finden Weinliebhaber und Profis von heute an unter <link http: www.vitipendium.de>www.vitipendium.de – der Name wurde abgeleitet von dem Begriff „vitis“, der im Lateinischen für die Rebe steht. Ähnlich wie in freien Enzyklopädien können sich fachkundige Nutzer registrieren lassen, um als Mitautoren das online-Lexikon fortlaufend zu ergänzen und aktualisieren. Bislang sind über 600 Einträge zum Weinanbau, zur Produktion, zum Recht oder zur Wissenschaft nachzulesen. „Der Charme dieses Angebots besteht darin, dass ein stetig wachsender Fundus an Fachwissen der Allgemeinheit verständlich und kostenlos zur Verfügung gestellt wird“, sagte Höfken.
Darüber hinaus verwies die Ministerin auf die besondere Bedeutung der Weinwirtschaft in der Pfalz als Markenzeichen für den Tourismus und Garant einer intakten Kulturlandschaft. „Um den rheinland-pfälzischen Winzern eine Zukunftsperspektive zu sichern, stellt die EU erhebliche Finanzmittel bereit“, betonte Höfken – jährlich seien dies künftig 23,5 Millionen Euro über das Nationale Stützungsprogramm und voraussichtlich vom kommenden Jahr an zusätzliche Mittel über die Betriebsprämien. In welche Bereiche das Geld aus dem Stützungsprogramm künftig fließen wird, soll eine Entwicklungsstrategie vorgeben, die gemeinsam mit den Akteuren aus der Branche erarbeitet werde. Als Grundlage dafür habe das Weinbauministerium eine Analyse des Weinbausektors in allen Anbaugebieten des Landes in Angriff genommen. Die Ergebnisse sollen im April vorliegen.
Höfken berichtete zudem, dass sie den Verbänden im Dezember den Entwurf einer Landesverordnung zur Weinbezeichnung zur Stellungnahme zugeleitet habe: „Wir möchten die Weine aus Einzel- und Steillagen stärker profilieren, um das Mehr an Qualität für die Verbraucherinnen und Verbrauchern sichtbar zu machen.“ Die entsprechenden Beschlüsse des Landtags würden damit umgesetzt.