„Je genauer die Herkunftsangabe, desto höher die Qualitätsanforderungen. Mit diesem international anerkannten Grundsatz können Weinlagen aufgewertet werden und Verbraucher sich besser orientieren“, unterstützt Weinbauministerin Ulrike Höfken die Zielsetzung der Regierungsfraktionen für das heutige Landtagsplenum. Ein entsprechender Antrag sieht vor, dass für Weine mit Orts- und Lagenangaben oder dem Hinweis auf die Steillage Mindestanforderungen festgelegt werden. So sollen beispielsweise nur regionaltypische Rebsorten zugelassen werden und weniger, aber gehaltvollere Trauben geerntet werden sowie das Mindestmostgewicht erhöht werden.
„Eine klar geregelte Aufwertung der Lagenweine ist ein Wettbewerbsvorteil und trägt dazu bei, das hohe Niveau unserer Weine und unsere wertvollen Steillagen zu erhalten.“
Rheinland-Pfalz habe erreicht, dass die Länder eigene Kriterien zu Profilierung von Lagenweine einführen dürfen, erläutert die Ministerin den Hintergrund. Das Ministerium habe der Weinwirtschaft Vorschläge für die Qualitätskriterien vorgelegt. Aus den verschiedenen Verbänden habe man dafür Unterstützung und Anregungen erhalten. So wurden von den Weinbauverbänden Vorschläge unterbreitet und von 25 Gruppierungen und qualitätsorientierten Winzergruppen eine Resolution „zur Profilierung der Herkünfte“ unterzeichnet. Auch Kellereien und Winzergenossenschaften seien in den Austausch einbezogen. In einigen Punkten gebe es noch Diskussionsbedarf. „Das ist jetzt die gemeinsame Aufgabe von Weinwirtschaft und Politik, sich über die Festlegung der Qualitätskriterien und eine Kennzeichnungsregelung zu verständigen“, so die Ministerin. „Ich bin zuversichtlich, dass es einen konstruktiven Prozess geben wird.“
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Weinbezeichnungs-recht