Landwirte in Rheinland-Pfalz dürfen Zwischenfrüchte künftig bereits ab dem 15. Januar einarbeiten. Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken teilte am Dienstag mit, dass eine entsprechende Landesverordnung erlassen werde. „Damit ermöglichen wir den Landwirten eine frühzeitige Aussaat auf Feldern, die erstmals im Rahmen des Greenings im vergangenen Jahr mit Zwischenfrüchten eingesät wurden“, erklärte Höfken.
Nach der so genannten Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung des Bundes sind Zwischenfrüchte, Begrünungen und Winterkulturen grundsätzlich bis zum 15. Februar auf den Feldern zu belassen. Das Beweiden und das Walzen, Schlegeln oder Häckseln der Grasuntersaat oder Zwischenfrüchten ist zulässig. Aus Gründen der Witterung, des Pflanzen- oder Erosionsschutzes können Landesregierungen für bestimmte Gebiete frühere Umbruchtermine bestimmen. Von dieser Möglichkeit mache Rheinland-Pfalz nun insbesondere aufgrund der witterungs- und klimabedingten Besonderheiten im Land Gebrauch. Einarbeitungszeitpunkte aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben davon unberührt.
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