Angesichts der anhaltenden Trockenheit sowie der aktuellen Preismisere auf dem Milch- und Fleischmarkt unterstützt die Landesregierung die Landwirte in Rheinland-Pfalz mit einem Maßnahmenpaket, kündigte Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken am Dienstag an. „Die Landesregierung steht in dieser schwierigen Phase fest an der Seite der bäuerlichen Betriebe in Rheinland-Pfalz und leistet die notwendigen Hilfen zur Existenzsicherung“, betonte Höfken. Sie wies darauf hin, dass von der Land- und Weinwirtschaft in Rheinland-Pfalz nahezu 100.000 Arbeitsplätze abhängen.
Die Finanzverwaltung wird den Not leidenden Betrieben im Einzelfall steuerliche Erleichterungen gewähren. Demnach können Landwirte beim Finanzamt einen Antrag zur Anpassung von Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer, die Stundung fälliger Steuern des Landes, den Verzicht auf Stundungszinsen und Vollstreckungsmaßnahmen stellen. Zudem können sie Grundsteuer-Erlassanträge an die Gemeinden richten. „Insbesondere die Entlastung von den Steuervorauszahlungen dürfte für viele Betriebe eine wichtige Hilfe sein, da diese Vorauszahlungen nicht mehr der Realität des tatsächlichen Wirtschaftsergebnisses entsprechen dürften“, erklärte Höfken.
Zudem verwies die Ministerin auf das Liquiditätshilfeprogramm für Futterbaubetriebe der Landwirtschaftlichen Rentenbank, die Darlehen zu sehr niedrigen Zinssätzen und längeren Laufzeiten anbiete. „Die Laufzeiten dieser Darlehen wurden von vier auf bis zu zehn Jahre verlängert, was die Landwirte bei der Rückzahlung kurzfristig enorm entlastet“, erklärte Höfken: „Damit die Betriebe ihre zum 11. November anfallenden Pachtzahlungen pünktlich begleichen können, arbeiten derzeit alle beteiligten Stellen mit Hochdruck an der frühzeitigen Auszahlung der Fördermittel der Europäischen Union.“ Demnach sollen bis spätestens Mitte November die Mittel für die Agrarumweltmaßnahmen der Landwirte in Höhe von insgesamt rund 37 Millionen Euro ausgezahlt werden. Die Auszahlung der Betriebsprämien in Höhe von rund 180 Millionen Euro sei für Ende Dezember geplant.
Da die Trockenheit den Ertrag bei der Futtermittelproduktion einschränkt, dürfen seit Mitte Juli auch Ackerbrachen und Feldrandstreifen gemäht oder beweidet werden. „Von dieser jüngst im Bundesrat beschlossenen Möglichkeit macht Rheinland-Pfalz neben Hessen als einziges Bundesland flächendeckend Gebrauch“, so Höfken. Zudem dürfen im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen extensive Viehhalter ausnahmsweise auf Grundlage eines Antrags bei der zuständigen Kreisverwaltung Grundfutter zukaufen.
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