| Tierkörperbeseitigung

Höfken: Land und Kommunen sehen sich zu befristeter Ausschreibung gezwungen

Um ein Vertragsverletzungsverfahren von Seiten der EU-Kommission zu verhindern, gehen die rheinland-pfälzischen Landkreise und kreisfreien Städte den Weg der Privatisierung der operativen Tierkörperbeseitigung. Dazu werden die Kommunen die Gesellschaftsanteile ihrer Gesellschaft für Tierkörperbeseitigung (GfT) zum Verkauf ausschreiben.


Um ein Vertragsverletzungsverfahren von Seiten der EU-Kommission zu verhindern,  gehen  die rheinland-pfälzischen Landkreise und kreisfreien Städte den Weg der Privatisierung der operativen Tierkörperbeseitigung. Dazu werden die Kommunen die Gesellschaftsanteile ihrer Gesellschaft für Tierkörperbeseitigung (GfT) zum Verkauf ausschreiben. Verbunden damit ist der Auftrag an die GfT zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte für fünf Jahre. Darüber hat Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken heute den Ministerrat informiert. „Nach Auffassung des Landes und der Kommunen sollte die Entsorgung riskanter tierischer Abfälle zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge bleiben“, erklärte Höfken. Darauf habe sich die Landesregierung mit dem Landkreistag und dem Städtetag verständigt, nachdem die EU-Kommission das Land aufgefordert habe, eine beihilferechtlich konforme Ausschreibung vorzulegen. 

Höfken betonte, dass mit dem geplanten Verkauf der Gesellschaftsanteile der GfT die Beschäftigungsverhältnisse unverändert weiterbestehen. In den Verhandlungen mit Brüssel habe die Landesregierung zudem erreicht, dass die Tierkörperbeseitigungsanlage Rivenich im Eigentum der Landkreise und kreisfreien Städte verbleibe. Die Entsorgung müsse weiterhin unter öffentlich-rechtlicher Aufsicht stattfinden. Höfken wies darauf hin, dass sich Land und Kommunen bei der EU-Kommission gemeinsam für einen Neustart der Tierkörperbeseitigung unter öffentlich-rechtlicher Regie stark gemacht hätten. „Daran werden wir auch festhalten, indem wir der EU-Kommission für die Zeit nach Ablauf der Ausschreibungsfrist ein öffentlich-rechtliches Modell in einem gesonderten Verfahren zur Notifizierung vorlegen werden“, kündigte die Ministerin an. 
 
Im April 2012 hatte die EU-Kommission festgestellt, dass nach ihrer Auffassung die vom bisherigen Zweckverband Tierkörperbeseitigung von seinen Mitgliedern erhobenen Umlagen zu Wettbewerbsverzerrungen führten. Weil sie gegen das Beihilferecht verstießen, seien die seit 1998 erfolgten Zahlungen in Höhe von rund 42 Millionen Euro (einschließlich Zinsen) zurück zu fordern. Da der Zweckverband das Geld nicht zurückzahlen konnte, wurde er im vergangenen Jahr aufgelöst. Zur Neuorganisation der Tierkörperbeseitigung hatte die Landesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, das im Juli vergangenen Jahres vom Landtag einstimmig verabschiedet wurde.

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