| Gentechnik

Höfken kritisiert: Bund kündigt Bund-Länder-Kompromiss zum Gentechnikgesetz auf

„Die von Bund und Ländern in einer Arbeitsgruppe vereinbarten Eckpunkte zur Umsetzung nationaler Anbauverbote von gentechnisch veränderten Pflanzen werden mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf nicht erfüllt“, kritisierte Umweltministerin Ulrike Höfken heute den vom Kabinett verabschiedeten Entwurf des Gentechnikgesetzes.

„Die Bürgerinnen und Bürger aus Rheinland-Pfalz wünschen sich Sicherheit, dass Lebensmittel und Umwelt gentechnikfrei sind. Nicht nur für den Ökolandbau, sondern für alle Verbraucherinnen und Verbraucher ist es wichtig, dass ein bundesweites Anbauverbot gilt und nicht Landesgrenzen zu fragwürdigen Regelungen führen“, sagte Höfken. Das rheinland-pfälzische Umweltministerium hatte gemeinsam mit anderen Landesministerien mit einer Stellungnahme und einem offenen Brief an den Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt die Einhaltung der vereinbarten Eckpunkte eingefordert. „Es ist mir unverständlich, warum auf keinen unserer Vorschläge eingegangen wurde. Der heute verabschiedete Gesetzentwurf lässt gentechnische Kontamination durch die Hintertür zu“, so die Umweltministerin.

Der Gesetzentwurf legt die Zuständigkeit für ein Anbauverbot gentechnisch veränderter Pflanzen zwar auf die Bundesebene und kommt damit der Forderung der Bundesländer im Grundsatz nach. „Allerdings stellt der Entwurf dem nationalen Anbauverbot riesige Hindernisse in den Weg“, erklärte die Umweltministerin. Zusätzlich verlagert er die Begründungslast für die Verbote wieder vollständig auf die Länder.

Selbst wenn ein nationales Anbauverbot ausgesprochen werde, sehe das Gesetz noch eine weitere Hintertür für die Gentechnik vor. Sobald ein Land mitteilt, dass in seinem Hoheitsgebiet wieder der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zugelassen werden soll, kann das Bundeslandwirtschaftsministerium ohne Zustimmung des Bundesrates aktiv werden. „Das bedeutet, dass ein nationales Anbauverbot durch ein einziges Land jederzeit unterlaufen werden kann. Die Mehrheitsentscheidung kann damit ausgehebelt werden, ohne dass sich die benachbarten Bundesländer vor den Folgen für die eigene Landwirtschaft wehren können“, sagte Höfken. Damit sei genau das möglich, was durch das bundesweite Verbot verhindert werden sollte: Ein Flickenteppich von Einzel-Länder-Zulassungen von gentechnisch veränderten Pflanzen und damit ein Risiko der Verunreinigung für die gesamte konventionelle und ökologische Landwirtschaft, die weitere Lebensmittelkette und unsere Umwelt, kritisierte Höfken die Neuregelung. Außerdem sei der verabschiedete Gesetzentwurf ein Angriff auf die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher.

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