Die rheinland-pfälzische Weinbauministerin begrüßte das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach die Bezeichnung ‚bekömmlich‘ erwartungsgemäß nicht zur Weinkennzeichnung verwendet werden darf. Seit 2006 gilt nach EU-Recht ein generelles Verbot von gesundheitsbezogenen Angaben auf alkoholischen Getränken. „Das Urteil bestätigt die Haltung des Landes Rheinland-Pfalz und das Vorgehen der Weinkontrolle, die so etikettierten Weine zu beanstanden. Wir wollen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Angaben geschützt werden“, bekräftigte Höfken.
Die europäischen Richter begründeten ihr Urteil damit, dass der Begriff „bekömmlich“ nicht nur auf ein vorübergehendes Wohlbefinden sondern auch auf die Verdaulichkeit hinweist und damit einen gesundheitlichen Bezug hat. Um unter das Verbot zu fallen genüge bereits, wenn der Begriff suggeriere, dass die Gesundheit trotz des Konsums erhalten bleibt. Dadurch könnte man annehmen, dass man selbst bei wiederholtem Verzehr verhältnismäßig gesund bleibe, so die Richter. „Solche irreführenden Angaben können nach Auffassung des Gerichtes das Verbraucherverhalten beeinflussen und erhöhen bei alkoholischen Getränken das Missbrauchsrisiko. Es ist deutlich im Sinne von Verbraucherschutz und Ernährungspolitik, dass das Gericht die Auswirkungen eines wiederholten, längerfristigen Verzehrs berücksichtigt und herausstellt“, so die Ministerin.
Eine Winzergenossenschaft hatte im Jahr 2009 gegen die Beanstandung der Wein-kontrolle des Landes Rheinland-Pfalz geklagt. Sowohl das Verwaltungsgericht Trier als auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatten die Klage bereits abge-wiesen. Mit dem heutigen EuGH-Urteil werde das Vorgehen der Landesregierung er-neut bestätigt. Daher sehe man dem abschließenden Urteil des Bundesverwaltungs-gerichtes optimistisch entgegen, so Höfken.
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