„Das Waldflurbereinigungsverfahren Unteres Trauntal wurde im Einvernehmen mit den Gemeinden sowie der Mehrheit der Waldbesitzer in der Region angeordnet“, erklärte Landwirtschaftsstaatssekretär Thomas Griese am Donnerstag: „Mit der Waldflurbereinigung wollen wir der Zerstückelung des Privatwalds entgegen wirken und damit die Holzmobilisierung erleichtern. Davon profitieren die Grundstückeigentümer und die Wertschöpfung der Region“, so Griese. Ausschlaggebend für die Anordnung von Flurbereinigungsverfahren in Rheinland-Pfalz seien deshalb nicht die Mehrheiten der Waldbesitzer in einzelnen Ortsgemeinden, sondern in zusammenhängenden Gebieten.
Das Flurbereinigungsgebiet Unteres Trauntal in der Verbandsgemeinde Birkenfeld umfasse mit einer Gesamtfläche von 1110 Hektar überwiegend Privatwaldflächen der Gemarkungen Ellweiler, Dambach, Traunen und Meckenbach sowie in kleinerem Umfang der Gemarkung Hoppstädten. Kommunal- und Staatswald seien mit 80 Hektar von untergeordneter Bedeutung. Ursprünglich sollten auch die Privatwaldflächen der Gemeinde Achtelsbach einbezogen werden. „Aufgrund des beträchtlichen Widerstands in dieser Gemeinde haben wir entschieden, die Anordnung des dortigen Flurbereinigungsverfahrens auf unbestimmte Zeit auszusetzen. Dies entspricht einer von mir gegebenen Zusage. Für alle anderen Bereiche hatte ich einen Prüfauftrag erteilt und mich selbst davon überzeugt, dass die Gegner mit unwahren Argumenten die Bürger verunsichert haben“, so Griese.
Der Staatssekretär wies darauf hin, dass das Flurbereinigungsverfahren ursprünglich von den Gemeinden angestoßen worden sei. Anlass seien die vielfach ungeklärten Eigentumsverhältnisse, fehlende Erschließungsmaßnahmen, zu kleine Flurstücke und unwirtschaftliche Flurstücksformen gewesen. Aber auch die Herausforderungen durch den demografischen Wandel mit den abnehmenden Bevölkerungszahlen, einem berufsbedingten Abwandern großer Teile der Jugend und einer zunehmenden Überalterung in den Orten hätten die Gemeinden dazu bewegt, die Initiative zu ergreifen.
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