| Neue Fluglärm-Messstation

Griese: Lärm messen und begrenzen statt schön rechnen

Umweltstaatssekretär Thomas Griese hat heute in Mainz-Laubenheim die dritte Fluglärm-Messstation des Landes in Betrieb genommen.

„Mit Fluglärm-Messstationen wird die tatsächliche Lärmbelastung erfasst. Dass Verkehrslärm bisher fast ausschließlich berechnet und nicht gemessen werden muss, wollen wir ändern und unterstützen die Menschen in der Region bei der Forderung nach besserem Lärmschutz“, erklärte Umweltstaatssekretär Thomas Griese heute und nahm in Mainz-Laubenheim die dritte Fluglärm-Messstation des Landes in Betrieb. Seit letztem Jahr zeichnen bereits Stationen in Mainz-Weisenau und in Nackenheim Fluglärm auf. Gemeinsam mit der Umweltdezernentin der Stadt Mainz Katrin Eder, dem Präsidenten des Landesamts für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) Stefan Hill sowie Irmgard Beck von der Bürgerinitiative Fluglärm - Mainz-Laubenheim stellte der Staatssekretär die Station vor: Jede Sekunde zeichnet sie Schallpegelwerte auf. Die Messergebnisse werden direkt an das LUWG, das Umwelt- und Nachbarschaftshaus sowie an den Deutschen Fluglärmdienst (DFLD) geleitet. Auf der Webseite des Umwelthauses im „forum flughafen und region“ können Bürgerinnen und Bürger live die Schallpegel verfolgen. Die Auswertungen veröffentlicht der DFLD.

Nach dem Luftverkehrsgesetz seien bisher Fluglärmmessungen nur im Nahbereich von zivilen Verkehrsflughäfen vorgesehen - und zwar durch die Flugplatzbetreiber selbst, erläuterte der Staatssekretär. Die Berechnungen beruhten zum großen Teil auf den geplanten Flugrouten. Das Problem mit diesen Flugrouten sei jedoch, dass sie häufig nicht tatsächlich geflogen würden. So sei ein besseres Fluglärmmonitoring auch eine zentrale Forderung des Umweltbundesamtes. Der Bitte der Stadt Mainz, eine dritte Messstation zu betreiben, sei man daher gerne nachgekommen, so Griese.

Die Landesregierung wolle die Gesetzeslage beim Verkehrslärmschutz insgesamt und insbesondere beim Fluglärmschutz ändern und habe deshalb bei der letzten Umweltministerkonferenz im Juni einen erneuten Vorstoß für gesetzliche Regelungen gegen Fluglärm unternommen. „Unter anderem müssen Lärmobergrenzen festgelegt und dem aktiven Lärmschutz Vorrang vor dem passiven Lärmschutz eingeräumt werden“, forderte Staatssekretär Griese. Neben der Sicherung der Nachtruhe gehöre auch die Schaffung einer Tagschutzregelung zu den Forderungen der Landesregierung. „Die CDU regierten Bundesländer inklusive Hessen sowie die Bundesregierung haben sich bisher leider gegen den rheinland-pfälzischen Vorstoß gesperrt“, bemängelte der Staatssekretär.
Im Hinblick auf die aktuelle Auseinandersetzung um die von Fraport und der Deutschen Flugsicherung geforderte erneute Aufweichung des Nachtflugverbotes erklärte Griese: „Eine minimale Nachtruhe von wenigstens sechs Stunden war und ist ein Kernstück der Mediation. Wenn - wie es bisher nur die Lufthansa ankündigt - zukünftig sämtliche Flüge um 22 Uhr 30 planmäßig in der Luft sein sollen, müssten Passagiere ohne Transitvisum in Zukunft auch nicht mehr zum Campieren im Terminal gezwungen werden. Für diese Organisationsschwierigkeiten am Flughafen die Mediation verantwortlich zu machen und an der verbliebenen Nachtruhe zu rütteln, ist nicht legitim und schadet letztlich auch den Interessen des Luftverkehrs“, so Griese. 

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