Die rheinland-pfälzische Weinbauministerin Ulrike Höfken sieht die Auffassung des Landes durch das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes bestätigt. Mit der Entscheidung des Gerichts ist die Beschreibung eines Weines als „bekömmlich“ endgültig verboten. Nachdem der Europäische Gerichtshof im September die Angabe „bekömmlich“ als gesundheitsbezogen bewertet hatte, sei das eine folgerichtige Entscheidung, so die Ministerin. Seit 2006 gilt nach EU-Recht ein generelles Verbot von gesundheitsbezogenen Angaben auf alkoholischen Getränken. „Das Urteil bestätigt das Vorgehen unserer Weinkontrolle, die so etikettierten Weine zu beanstanden“, bekräftigte Höfken und ergänzte: „Wein ist mehr als ein Getränk, es ist ein wertvolles Kulturgut und Genussmittel aus unserer Heimat. Gleichwohl muss man die Verbraucher vor der Verwendung vor irreführenden Angaben schützen, vor allem wenn sie die Gefahren des Alkohols völlig ausblenden.“
Eine Winzergenossenschaft hatte im Jahr 2009 gegen das Land Klage erhoben, nachdem die Weinkontrolle in Folge der damals neuen EU-Vorschriften die Angabe „bekömmlich“ beanstandet hatte. Sowohl das Verwaltungsgericht Trier als auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatten die Klage abgewiesen. Der EuGH hatte im September 2012 entschieden, dass der Begriff „bekömmlich“ nicht nur auf ein vorübergehendes Wohlbefinden sondern auch auf die Verdaulichkeit hinweist. Solche Angaben können nach Auffassung des Gerichtes das Verbraucherverhalten beeinflussen und erhöhen bei alkoholischen Getränken das Missbrauchsrisiko.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun bestätigt, dass der durchschnittliche Verbraucher "bekömmlich" wegen „sanfter Säure“ als Hinweis auf eine besondere Magenverträglichkeit der Weine verstehen könne. Es handele sich daher um eine gesundheitsbezogene Angabe, die bei alkoholischen Getränken generell unzulässig sei. „Das Urteil ist deutlich im Sinne von Verbraucherschutz und Ernährungspolitik und bekräftigt das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung und den Schutz der Gesundheit“, so die Ministerin.