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Fluglärmprozess: Gute Argumente für das Nachtflugverbot

„Fluglärmbetroffene blicken hoffnungsvoll nach Leipzig, wo das Bundesverwaltungsgericht wohl gute Argumente für ein Nachtflugverbot sieht“, zeigte sich Umweltministerin Ulrike Höfken vorsichtig optimistisch angesichts der heutigen Meldungen aus dem Gerichtssaal.

„Fluglärmbetroffene blicken hoffnungsvoll nach Leipzig, wo das Bundesverwaltungsgericht wohl gute Argumente für ein Nachtflugverbot sieht“, zeigte sich Umweltministerin Ulrike Höfken vorsichtig optimistisch angesichts der heutigen Meldungen aus dem Gerichtssaal. Bereits gestern hatte das Bundesverwaltungsgericht auf einen möglichen schweren Formfehler bei der Zulassung der 17 Nachtflüge hingewiesen. Nun mahnten die Richter, wirtschaftliche Belange dürften nicht automatisch über dem Bedürfnis nach Lärmschutz stehen. Das Gericht wies auf eine Reihe von Ungereimtheiten hin. So habe das Land Hessen beispielsweise Nachtflüge genehmigt, obwohl Fraport, entsprechend des Mediationsergebnisses, keine Nachtflüge beantragt hatte. „Die Umgehungsmanöver des Landes Hessen seien bekannt. Nun sei auf rechtliche Klarstellung zu hoffen“, sagte Höfken. 

Gute Argumente für das Nachtflugverbot lege auch das Umweltbundesamt vor, verweist die Ministerin auf dessen aktuelle Analyse. Demnach sei für einen gesunden Schlaf ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr erforderlich. Allein die Kosten für die Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen um den Flughafen Frankfurt schätzt das UBA auf 400 Millionen Euro in zehn Jahren.

Es bleibe abzuwarten, in welchem Umfang das Bundesverwaltungsgericht das Land Hessen verpflichten könne, den Schutz der Nachtruhe sicherzustellen. „Dazu gehört nicht nur das absolute Flugverbot von 23 bis 5 Uhr sondern auch der Schutz der übrigen Nacht und der Tagesrandstunden, wie auch die Festsetzung einer Lärmobergrenze und eine gerechtere Lärmberechnung“, so Ministerin Höfken.

Rheinland-Pfalz werde unabhängig von der Entscheidung in Leipzig weitere Gesetzesinitiativen auf den Weg bringen, um die gesetzlichen Grundlagen für einen besseren Schutz vor Verkehrslärm zu schaffen.

 

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