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Einstimmige Gesetzesänderung: Fortschritt bei der Bekämpfung von Bahnlärm

Die Deutsche Bahn ist künftig verpflichtet, bei der kommunalen Lärmaktionsplanung mitzuwirken und die Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Einer entsprechenden Gesetzesänderung hat nach dem Bundestag heute auch der Bundesrat einstimmig zugestimmt.

Die Deutsche Bahn ist künftig verpflichtet, bei der kommunalen Lärmaktionsplanung mitzuwirken und die Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen, die für eine Kartographie des Bahnlärms erforderlich sind, also vor allem die Angaben über die Strecke und den darauf abgewickelten Bahnverkehr. Einer entsprechenden Gesetzesänderung hat nach dem Bundestag heute auch der Bundesrat einstimmig zugestimmt. Die Erhebung des Bahnlärms und die Planung von Gegenmaßnahmen werden dadurch deutlich vereinfacht. Eingebracht hatten die Gesetzesänderungen die Länder Rheinland-Pfalz und Hessen gemeinsam.

Infrastrukturminister Roger Lewentz und Umweltministerin Ulrike Höfken begrüßten nachdrücklich, dass die Bahn nun zur Zusammenarbeit beim Lärmschutz verpflichtet sei. „Dass sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat die von uns eingebrachte Gesetzesänderung einstimmig beschlossen haben, zeigt, in welchem Umfang es uns gelungen ist, über die betroffenen Regionen hinaus für die Bedeutung des Themas ‚Bahnlärm‘ zu sensibilisieren. Die gesetzliche Verpflichtung der Bahn zur Mitarbeit bei der kommunalen Lärmaktionsplanung war dringend erforderlich. Die Daten, die die Bahn jetzt kostenlos zur Verfügung stellen muss, sind eine wichtige Grundlage für weitere Lärmschutzmaßnahmen.“, sagte Infrastrukturminister Lewentz.

Umweltministerin Höfken sagte, der heutige Beschluss des Bundesrates mache den Weg frei für substanzielle Fortschritte bei der Eindämmung des Bahnlärms: „Das ist zweifellos ein Ergebnis des engagierten Einsatzes der rheinland-pfälzischen Landesregierung“, so die Ministerin, „aber auch der vertrauensvollen und zielorientierten Zusammenarbeit mit der hessischen Landesregierung auf diesem Gebiet. Die Bürgerinitiativen, die vor Ort für Verbesserungen kämpfen, haben einen großen Teil dazu beigetragen, dass die Bahn sich nun in die entsprechenden Prozesse einbringen muss.“

Lewentz und Höfken bedauerten zugleich, dass die Koalitionsmehrheit im Bundestag die vom Bundesrat ebenfalls erhobene Forderung nach einer Eingriffsbefugnis des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) zurückgewiesen hat. „Aus unserer Sicht ist es unerlässlich, dass das EBA gegenüber der Deutschen Bahn AG Anordnungen zum Schutz der Umwelt treffen kann“, betonten der Minister und die Ministerin.
 

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