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Eder: „Zahlen zeigen die Größe der Aufgabe“

Klimaschutzministerin präsentiert CO2-Startbilanz der Landesregierung und Leitfaden klimaneutrale Landesverwaltung.
Klimaschutzministerin  Katrin Eder
Klimaschutzministerin Katrin Eder

Der menschengemachte Klimawandel ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Die Jahrestemperatur ist in Rheinland-Pfalz im 30-jährigen Mittel bereits um 1,5 Grad gestiegen. „Die schlimmen Folgen sind Hitzeperioden und langanhaltende Trockenheit auf der einen, Starkregen und verheerende Unwetter auf der anderen Seite“, sagte Klimaschutzministerin Katrin Eder.
Die Antwort der Landesregierung darauf lautet, bilanziell im Zeitraum 2035 bis 2045 den Ausstoß von CO2 in ganz Rheinland-Pfalz auf netto Null herunterzufahren. „Wir wollen dabei selbst als Vorbild vorangehen. Im Landesklimaschutzgesetz wurde daher festgelegt, dass die Landesverwaltung bereits 2030 bilanziell klimaneutral arbeiten soll“, erläuterte die Ministerin.

„Am Anfang des Weges zur Klimaneutralität steht für die Landesregierung eine ehrliche Bilanz: Wie viele Treibhausgase werden durch unsere Arbeit ausgestoßen und an welchen Stellschrauben können und müssen wir drehen, um den Ausstoß substanziell zu verringern“, sagte Klimaschutzministerin Katrin Eder. „Diese Bilanz lege ich heute vor.“

Nicht vermeidbare Restemissionen werden, wenn nötig, durch geeignete Klimaschutzmaßnahmen kompensiert. „Das können Klimaschutzprojekte sein, aber auch der Erwerb von Zertifikaten“, veranschaulichte Ministerin Eder.

Die notwendigen Schritte zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes wurden jetzt in einem „Leitfaden zur Erreichung einer klimaneutralen Landesverwaltung“ zusammengeführt. Grundlage dafür war ein Pilotprojekt für das damalige Umweltministerium und drei seiner Forstämter, das nunmehr auf die gesamte Landesverwaltung übertragen wird.

Die FutureCamp Climate GmbH legt dazu heute die CO2-Startbilanz unserer Landesverwaltung vor. Darin enthalten sind auf Basis der Zahlen aus dem Jahr 2018 sowohl direkte Emissionen wie etwa der landeseigene Fuhrpark und lokale Wärmeerzeugung als auch indirekte Emissionen durch eingekauften Strom, Wärme, Wasser oder beispielsweise auch durch Dienstreisen oder Büromaterialien. Demnach liegt der jährliche CO2-Ausstoß bei rund 226.000 Tonnen. Die Hauptemissionsquellen sind dabei die Wärmeversorgung (51%) und die Stromversorgung (32%) der Liegenschaften sowie der Fuhrpark (12%).

„Die Zahlen zeigen eindrücklich die Größe der Aufgabe, die insbesondere im Gebäudebereich vor uns liegt, selbst wenn sich unsere Klimaschutzaktivitäten der vergangenen drei Jahre noch nicht in der Bilanz niederschlagen“, sagte die Klimaschutzministerin. So wurde bereits 2018 der Stromvertrag für den nicht Hochschulbereich zum großen Teil auf Ökostrom umgestellt und 2019 die Leitlinie E-Mobilität für den Fuhrpark beschlossen, die auch den Ausbau der Stromerzeugung durch PV-Anlagen auf Landesliegenschaften vorsieht. „2020 haben wir auch eine Kompensation von dienstlich veranlassten Flugreisen beschlossen. Wir benutzen aber für weitere Dienstreisen primär die Bahn“, ergänzte Ministerin Eder. „Aktuell findet vom Finanzministerium eine Potenzialstudie für eine energetische Sanierung aller 1600 Landesliegenschaften unter seiner Betreuung statt“, nannte die Ministerin ein weiteres Beispiel. 

Aus der Startbilanz lassen sich indes weitere zentrale Handlungsempfehlungen ableiten wie etwa die komplette Umstellung auf Ökostrom bzw. die Eigenproduktion von Strom auf erneuerbarer Basis, der Ersatz von Heizöl in der Wärmeversorgung bzw. die Erhöhung des Fernwärmeanteils sowie die Umstellung des Fuhrparks auf Elektro- oder Wasserstoffantriebe.

„Wir haben uns auch im Bundesvergleich ein äußerst ambitioniertes Ziel gesetzt, und wir gehen das jetzt mit voller Kraft an. Auf der Basis dieser Startbilanz können nunmehr alle Ministerien und Behörden ihre selbstverursachten Treibhausgasemissionen einfach prüfen. Der Leitfaden liefert dabei wichtige Hinweise für konkrete Maßnahmen. Eine Folgebilanz wird erfolgen, um unsere Fortschritte und die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen“, erklärte Ministerin Eder abschließend.

Der „Leitfaden zur Erreichung einer klimaneutralen Landesverwaltung“ ist auf der  Seite Landesklimaschutzgesetz digital verfügbar.

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