| Luftreinhaltung

Dieselskandal: Bundesverkehrsministerium hat Länder, Kommunen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher allein gelassen

„Jede Bürgerin und jeder Bürger hat ein Recht auf saubere Luft. Kommt es zu Grenzwertüberschreitungen, etwa bei Stickstoffdioxiden, sind die Kommunen in Rheinland-Pfalz verpflichtet, sogenannte Luftreinhaltepläne aufzustellen. Darin sind Maßnahmen enthalten, die geeignet sind, die Luftqualität verursachergerecht mittel- und langfristig zu verbessern. Doch die Kommunen wurden gerade bei den verkehrsbezogenen Emissionen vom Bund allein gelassen“, kritisierte Umweltministerin Ulrike Höfken heute in Mainz.
Autoverkehr
Autoverkehr

Die bisher erreichten Erfolge kommunaler Luftreinhaltemaßnahmen wurden durch die viel zu hohen Realemissionen der Dieselfahrzeuge wieder konterkariert. „Auch die versprochene Unterstützung nach dem Dieselgipfel hat die Kommunen noch nicht erreicht. Ich fordere den Bund daher auf, sich endlich zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit zu bekennen und den Druck auf die Autohersteller zu erhöhen“, so Höfken.

Autohersteller in die Pflicht nehmen

Im Vorfeld des Treffens von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks mit dem EU-Umweltkommissar Karmenu Vella in Brüssel am morgigen Dienstag, den 30. Januar 2018, betonte Ministerin Höfken: „Seit Beginn des Dieselskandals ist klar, dass die Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte nur dann möglich ist, wenn den Kommunen das notwendige Instrumentarium an die Hand gegeben wird und die Autohersteller in die Pflicht genommen werden. Diese Unterstützung hat das Bundesverkehrsministerium zum einen den belasteten Städten und Gemeinden, zum anderen den Autofahrerinnen und Autofahrern verwehrt“, so Höfken.

Mit Blick auf den Dieselgipfel und die Ergebnisse der verschiedenen Arbeitsgruppen sagte sie: „40 Prozent der Stickoxid-Emissionen stammen aus dem Verkehr und hier vor allem von Dieselfahrzeugen. Hier ist der Hebel, an dem wir ansetzen müssen. Stattdessen riskiert die Bundesregierung nicht nur ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland. Sie verlagert die Verantwortung auf die Gerichte“, so die Ministerin. Mit der Änderung der Kennzeichnungsverordnung hätte der Bund die Möglichkeit gehabt, generelle Fahrverbote zu verhindern und Übergangsregelungen sowie Ausnahmegenehmigungen für zum Beispiel den Lieferverkehr einzuführen.

RDE-Standards weiter verschärfen

„Ich fordere daher den Bund auf, sich nicht nur für Software-Updates, sondern auch für eine wesentlich wirksamere Hardwarenachrüstung einzusetzen“, machte Höfken deutlich. Das beträfe PKW mit Euro 5- und Euro 6-Diesel und Busse des kommunalen ÖPNV der Abgasnorm ab Euro III. „Auch eine weitere Verbesserung des aktuellen Real-Driving-Emissions-Standards halte ich für dringend geboten – die Technik hierzu steht zur Verfügung. Dies würde die Stickoxid-Emissionen zukünftig deutlich reduzieren“, sagte Höfken.

Sie forderte im Hinblick auf die Luftreinhaltung zudem eine stärker sanktionierte Marktüberwachung der Bestandsflotte durch das Kraftfahrtbundesamt sowie konkretere EU-Typgenehmigungsvorschriften, damit Abschaltautomatiken zukünftig nicht mehr möglich sind. „Das Ziel muss sein, im Verkehr möglichst schadstofffrei zu fahren. Dazu gehört auch die Förderung alternativer Antriebe. „Der Bund muss mehr Geld in die Hand nehmen. Er muss den Kommunen und Ländern beim Ausbau und der Elektrifizierung des Öffentlichen Nahverkehrs stärker unter die Arme greifen“, so Höfken abschließend.

 

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