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CDU-Länder sperren sich gegen durchgreifende Verbesserungen beim Lärmschutz / Staatssekretär Griese: „Nur Minimalkonsens“

CDU-Bundesländer sowie Bundesregierung sperren sich gegen den rheinland-pfälzischen Vorstoß für durchgreifende gesetzliche Regelungen gegen Fluglärm. Auf der Umweltministerkonferen fand ein von Rheinland-Pfalz initiierter Antrag keine Mehrheit.

Die CDU-Bundesländer inklusive Hessen sowie die Bundesregierung sperren sich gegen den rheinland-pfälzischen Vorstoß für durchgreifende gesetzliche Regelungen gegen Fluglärm. Auf der Umweltministerkonferenz (UMK) in Schleswig fand heute ein von Rheinland-Pfalz initiierter Antrag, der unter anderem dem aktiven vor dem passiven Schallschutz Vorrang einräumen wollte, keine Mehrheit: „Für die lärmgeplagten Menschen in der Rhein-Main-Region ist das ein erneuter Schlag ins Gesicht. Es ist traurig, dass insbesondere die hessische Landesregierung im Gegensatz zu anders lautenden Lippenbekenntnissen nach wie vor nicht bereit ist, von ihrem einseitig verkehrsfreundlichen Kurs abzuweichen“, stellte Umweltstaatssekretär Thomas Griese fest.

Griese wies darauf hin, dass besserer gesetzlicher Lärmschutz dringend notwendig sei. Zwar hätte die UMK anerkannt, dass alle technischen und gesetzgeberischen Möglichkeiten zum Lärmschutz ergriffen werden müssen, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Jedoch hätten die Umweltminister auf ihrer Konferenz letztlich nur einen Minimalkonsens erzielt: Sie fordern den Bund auf, Luftverkehrsbehörden und Flugsicherungsorganisationen dazu zu verpflichten, vermeidbaren Fluglärm zu verhindern. „Konkrete Verbesserungen allerdings bleiben aus“, kritisierte der Staatssekretär.

Rheinland-Pfalz hatte sich zusammen mit Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Schleswig-Holstein dafür eingesetzt, dass aktiver Lärmschutz beispielsweise bei der Festlegung von Flugrouten und Flugverfahren Vorrang vor passiven Maßnahmen wie der Finanzierung von Schallschutzfenstern bekommen soll. Zudem sah der gemeinsame Antrag vor, dass bei der Planfeststellung von Flughäfen verbindliche Lärmobergrenzen festgelegt werden müssen. „Rheinland-Pfalz wird sich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Gesundheit der Menschen in Deutschland Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen erlangt“, kündigte Griese an.

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