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Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2016 eröffnet

Ab dem 4. Januar 2016 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen 2016 gestellt werden. Das teilte Weinbauministerin Ulrike Höfken heute mit. „Winzerinnen und Winzer haben damit die Möglichkeit, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung den Anforderungen des Klimawandels anzupassen und sie auf zukünftige Markterfordernisse auszurichten“, erklärte Höfken.

Ab dem 4. Januar 2016 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen 2016 gestellt werden. Das teilte Weinbauministerin Ulrike Höfken heute mit. „Winzerinnen und Winzer haben damit die Möglichkeit, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung den Anforderungen des Klimawandels anzupassen und sie auf zukünftige Markterfordernisse auszurichten“, erklärte Höfken. Die Wiederbepflanzungen können auch im Jahr 2016 mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen, einschließlich der pilzwiderstandsfähigen Rebsorten, wie zum Beispiel Johanniter und Regent, erläuterte die Ministerin.

Das mit EU-Mitteln finanzierte Programm stelle Zuschüsse zwischen 9.000 und 32.000 Euro pro Hektar aufzubauender Rebfläche. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Lage der Fläche in  Flach-, Steil- oder Steilstlage und nach der Bewirtschaftungsintensität. „Erstmals gibt es 2016 zusätzlich eine Unterstützung für Handarbeitsmauersteillagen in Höhe von 32.000 Euro pro Hektar“, kündigte Höfken an. Der Zuschuss kann für Flächen in extremen, durch Mauern abgestützten Steillagen beantragt werden. Hier können keine selbstfahrenden Maschinen eingesetzt und muss von Hand bearbeitet werden. Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen zehn Ar je Bewirtschaftungseinheit, in Steil- und Steilstlagen sowie in Handarbeitsmauersteillagen beträgt die Mindestfläche fünf Ar.

Die Antragsfrist endet am 01. Februar 2016. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 2. Mai 2016. Die Antragsunterlagen sind in den Kreisverwaltungen erhältlich. Über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer kann der Antrag auch  elektronisch abgerufen werden.

 

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