„Trinkwasser ist unser Lebensmittel Nummer eins, das wir umfangreich und nachhaltig schützen müssen.“ Rheinland-Pfalz sei mit der Novellierung des Landeswassergesetzes mit gutem Beispiel voran gegangen. Auf Bundesebene habe der Bundesrat in einer heute verabschiedeten Verordnung zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei Fracking immerhin eine Verbesserung des Grundwasserschutzes erreicht.
Ministerin Höfken verwies auf die erheblichen Risiken des Frackings durch den Einsatz umwelttoxischer Chemikalien bei der Erdgas- und Erdölgewinnung. „In Rheinland-Pfalz haben wir Fracking bereits vor einem Jahr in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, Mineralwassergewinnungsgebieten und Gebieten, in denen Wasser zur Verwendung von Getränken und Lebensmitteln entnommen wird, gesetzlich untersagt“, so Höfken. Zudem müsse bei Fracking-Vorhaben immer ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren durchgeführt werden und eine Zulassung sei nur möglich, wenn keine Besorgnis hinsichtlich einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit besteht. „Als einziges Bundesland haben wir damit Vorsorge getroffen“, so Höfken. Das Bundesgesetz bleibe hinter diesem strengsten Schutzgrundsatz des Wasserrechts zurück.
Grundsätzlich begrüßte Höfken, dass der Bundestag überhaupt endlich eine Einschränkung des Frackings beschlossen habe und dabei den Wünschen des Bundesrates ein Stück weit entgegengekommen sei. So soll die Beschränkung des Verbots des so genannten unkonventionellen Frackings auf den Bereich oberhalb von 3000 Metern Tiefe entfallen. Einzugsgebiete von Mineralwasservorkommen und von Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln sollen in die Verbotsregelung einbezogen werden. „Zudem ist es gut, dass die Mitwirkung der Expertenkommission im Erlaubnisverfahren für Fracking-Vorhaben aus dem Gesetz gestrichen wurde“, so Höfken. Damit trage der Bund den von Rheinland-Pfalz geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich einer verbotenen Mischverwaltung Rechnung.