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Entwurf zur Änderung des Landeswaldgesetzes im Ministerrat – Höfken: Land unterstützt Kommunen bei eigenständiger Holzvermarktung

Der Ministerrat hat heute dem Entwurf zur Änderung des Landeswaldgesetzes und der Einleitung der Verbändeanhörung grundsätzlich zugestimmt. „Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Trennung der gemeinsamen Holzvermarktung auf den Weg zu bringen. Denn Landesforsten zieht sich aufgrund von kartellrechtlichen Bedenken ab Januar 2019 vollständig aus dem Holzverkauf im Kommunalwald und im Privatwald über 100 Hektar Waldfläche zurück“, erklärte Forstministerin Ulrike Höfken.
Holzstämme
Holzstämme

Die Landesregierung werde die waldbesitzenden Kommunen bei dem Schritt in die eigenständige Holzvermarktung unterstützen. Es seien jedoch wenige Änderungen im Landeswaldgesetz notwendig, so Höfken weiter. Zum einen muss die Verpflichtung aufgehoben werden, dass Landesforsten das Holz für Kommunen kostenlos vermarktet. Zum anderen braucht das Forstministerium die Möglichkeit, Kommunen und von ihnen gebildeten Zusammenschlüssen künftig Fördermittel für den Aufbau eigener Vermarktungsstrukturen direkt und gezielt bereit zu stellen.

Anlass für die Trennung der gemeinsamen Holzvermarktung sind wettbewerbsrechtliche Bedenken des Bundeskartellamtes. Diese sind im Kartellverfahren gegen das Land Baden-Württemberg im März dieses Jahres erstinstanzlich bestätigt worden. „Mit der Änderung des Landeswaldgesetzes wollen wir einem möglichen Kartellverfahren gegen das Land Rheinland-Pfalz proaktiv entgegenwirken. Ziel der Trennung der Holzvermarktung ist, dass die Gemeinschaftsforstämter bestehen bleiben. So sollen ihre vielfältigen Leistungen zum Schutz und zur Pflege des Waldes und zur Erfüllung gesellschaftlicher Aufgaben entsprechend unserer Waldgesetze auch weiterhin von Waldbesitzenden im Land in Anspruch genommen werden können“, sagte die Forstministerin.

Zum Hintergrund:
Landesforsten hat gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund und dem rhein-land-pfälzischen Waldbesitzerverband „Zehn Eckpunkte zur Neustrukturierung des Holzverkaufs in Rheinland-Pfalz“ erarbeitet und darüber einen Konsens mit dem Bundeskartellamt erzielt. Zur weiteren Umsetzung der zehn Eckpunkte sind die oben genannten Änderungen im Landeswaldgesetz notwendig. Nun erhalten die betroffenen Verbände und der kommunale Rat Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Nach erneuter Beratung und Beschlussfassung im Ministerrat soll der Gesetzentwurf zeitnah in den Landtag eingebracht werden.

 

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