Das ist wirklich Bio!

Der ökologische Landbau ist eine besonders auf Nachhaltigkeit ausgelegte Form der Landwirtschaft, welche im Einklang mit der Natur wirtschaftet und zum Ziel hat, einen möglichst geschlossenen Nährstoffkreislauf zu realisieren, die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und zu mehren sowie Tiere besonders artgerecht zu halten.

Um dies zu erreichen, werden in der ökologischen Landwirtschaft verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Im Pflanzenbau werden keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel eingesetzt, es werden geeignete Sorten gewählt und diese in abwechslungsreichen Fruchtfolgen angebaut, die Unkrautbekämpfung erfolgt mit mechanischen Methoden, wie z. B. Hacken. Ebenso wird auf die Düngung mit leicht löslichen mineralischen Düngemitteln verzichtet. Stattdessen wird Stickstoff in Form von Mist oder Mistkompost ausgebracht sowie durch Gründüngung über den Einsatz von Leguminosen, also stickstoffsammelnden Pflanzen, in den Boden gebracht. Diese sind Teil einer abwechslungsreichen, weiten Fruchtfolge.

Die Anzahl der Tiere auf einem Betrieb wird durch die bewirtschaftete Fläche begrenzt, somit wird die Fütterung der Tiere mit möglichst hofeigenen Futtermitteln oder Futtermitteln von Partnerbetrieben ermöglicht. In der Tierhaltung wird zudem der Einsatz von Antibiotika auf ein nicht zu vermeidendes Minimum begrenzt. Weitere Maßnahmen betreffen das Platzangebot und die Haltungsbedingungen von Tieren und deren Transport. 

Konkrete Anforderungen an Erzeugung, Verarbeitung, Lagerung und Kennzeichnung von Bio- bzw. Öko-Lebensmitteln sind in den EU-Rechtsvorschriften geregelt. Nur wer diese einhält, darf seine Produkte als Bio-Lebensmittel bzw. Öko-Lebensmittel auszeichnen. Zuverlässig erkennbar sind Bio-Lebensmittel an der Kennzeichnung mit dem EU-Bio-Logo inklusive der Angabe der Code-Nummer der Kontrollstelle sowie der Herkunftsangabe der Zutaten. Möglich ist die Kennzeichnung der Zutaten aus 

  • EU-Landwirtschaft, z. B. bei Produkten, welche aus Zutaten aus mehreren EU-Ländern hergestellt wurden, 
  • aus EU/Nicht-EU-Landwirtschaft, z. B. wenn sowohl Zutaten aus der EU als auch dem EU-Ausland verwendet wurden oder 
  • aus einem alleinigen Herkunftsland. Dies kann z. B. durch das Länderkürzel „D“ für Deutschland erfolgen, wenn alle Zutaten aus Deutschland kommen. 

Das deutsche, sechseckige Bio-Siegel kann zusätzlich verwendet werden.

Die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften wird über alle Stufen der Wertschöpfungskette, vom Erzeuger bis zum Handel durch Kontrollen gewährleistet. Die Kontrollen erfolgen von speziell hierfür staatlich zugelassenen Kontrollstellen, zusätzlich zu den regulären Lebensmittelkontrollen. Die Arbeit der Kontrollstellen wird von Länderbehörden überwacht. 

Bei einer Bio-Kontrolle im landwirtschaftlichen Bereich werden je nach Produktionsschwerpunkt des Betriebs Überprüfungen durchgeführt. Bei einem auf Pflanzenbau ausgelegten Betrieb wird u. a. geprüft, ob tatsächlich nur Bio-Saatgut eingesetzt wird und ob entsprechend der Vorgaben gedüngt wird, keine unzulässigen Pflanzenschutz- und Düngemittel im Betrieb eingesetzt werden. In der Tierhaltung sind Besatzdichte, Einhaltung der Vorgaben zur Fütterung sowie Haltung nachzuweisen.

Im Rahmen der Kontrollen von verarbeitenden Unternehmen erfolgt sowohl eine Dokumentenkontrolle (Lieferscheine, Zertifikate, Rezepturen, Belege für Warenein- und Warenausgang) als auch ein Betriebsrundgang bei dem der Prozess der Warenherstellung und Lagerung kontrolliert wird, so dass sichergestellt werden kann, dass z. B. keine Vermischungen mit konventionellen Lebensmitteln erfolgt, keine unerlaubten Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe verwendet werden oder mehr Bio-Lebensmittel verkauft werden als Zutaten in Bio-Qualität eingekauft wurden.

Auch wenn in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV), z. B. in Cafés, Restaurants, Kantinen oder Mensen mit dem Einsatz von Bio-Lebensmitteln geworben wird, sind die Betriebe dazu verpflichtet, sich zum Kontrollverfahren anzumelden. Mit der Bio-AHV-Verordnung wurde in Deutschland eine Regelung geschaffen, welche speziell auf die Bedingungen der AHV zugeschnitten ist. Diese regelt auch die Kontrolle und Zertifizierung. So können Bio-Zutaten und zugekaufte Bio-Lebensmittel gekennzeichnet werden. Zudem können die Betriebe den geldwerten Bio-Anteil in ihrem Angebot in den Kategorien Bronze, Silber und Gold auszeichnen.