Dazu gehört auch eine Beschränkung des Freilaufs fortpflanzungsfähiger Katzen. Ich begrüße den Erlass kommunaler Katzenschutzverordnungen ausdrücklich und ermutige die Städte und Gemeinden, diesen Schritt zu gehen!“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken heute bei einer Podiumsdiskussion des Landesverbandes Rheinland-Pfalz des Deutschen Tierschutzbundes zum Thema „Damit weniger Tiere leiden – die flächendeckende Kastrationspflicht für Katzen in Rheinland‐Pfalz“. Bisher haben sich in Rheinland-Pfalz drei Kommunen – die Verbandsgemeinden Brohltal und Maifeld sowie die Stadt Worms – zu diesem Schritt entschlossen.
Kennzeichnung der Katzen kann Zahl der ausgesetzten Tiere reduzieren
„Die Vorteile einer solchen Katzenschutzverordnung liegen auf der Hand: Sind die gehaltenen Katzen gekennzeichnet und registriert, kann der freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen beschränkt und dies auch wirksam umgesetzt und kontrolliert werden. Diese drohende Beschränkung des freien Auslaufs wird dazu führen, dass eine Vielzahl von Tierhaltern ihre Tiere kastrieren lassen“, sagte Höfken. Oft sei es nur mangelndes Problembewusstseins der Halterinnen und Halter, von einer Kastration abzusehen – dies betrifft vor allem Kater.
Darüber hinaus bietet die Kennzeichnung und Registrierung den Vorteil, dass die Tiere im Falle des Entlaufens schneller wieder zu ihrem Halter zurückgebracht werden können. „Das ist gut für Tier und Halter und entlastet vor allem die Tierheime, deren Kapazitätsgrenzen zunehmend überschritten werden. Die Kommunen selbst wiederum sparen Kosten, die ihnen durch aufgefundene Tiere entstehen“, sagte die Ministerin. Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht kann zudem dazu beitragen, dass weniger Katzen ausgesetzt werden, weil die Halter schneller ermittelt werden können. „Darum sage ich ganz ausdrücklich: Ich freue mich über jede weitere Kommune, die diesen Schritt geht, der ihnen bereits seit 2015 offen steht.“
Land unterstützt Tierschutzvereine: Seit 2007 mit 650.000 Euro
Unabhängig von der Möglichkeit, eine Katzenschutzverordnung zu erlassen, unterstützt das Land die Arbeit der Tierheime im Land finanziell: „In den vergangenen zehn Jahren haben wir mehr als eine halbe Million Euro an rund 60 Tierschutzvereine für Katzenkastrationen gezahlt. Sie leisten eine hervorragende Arbeit im Sinne des Tierschutzes und dafür bedanke ich mich“, sagte Umweltministerin Höfken. Im Tierschutz tätige gemeinnützige Vereine erhalten eine Förderung von maximal 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 2.560 Euro im Jahr.