| Kur- und Heilwald

Spiegel: „Gesundheitsfördernde Wirkung des Waldes noch besser nutzen“

Weg frei für die Ausweisung von Kur- und Heilwäldern in Rheinland-Pfalz / Neue Landesverordnung veröffentlicht.
Blick in belaubte Baumkronen
Blick in belaubte Baumkronen

„Unter anderem die anhaltende Corona-Pandemie zeigt, wie unverzichtbar die Leistungen der Wälder für das Wohlbefinden der Menschen sind. Umso wichtiger ist es, diese noch besser zu nutzen. Durch die neue Landesverordnung machen wir in Rheinland-Pfalz unseres Wissens als zweites Bundesland den Weg frei, um geeignete Wälder als ‚Kur- und Heilwälder‘ auszuweisen. So werden insbesondere kommunale Waldbesitzende unterstützt, die im Verbund mit medizinischen Einrichtungen ein attraktives waldtherapeutisches Angebot schaffen wollen“, sagte Staatsministerin Anne Spiegel anlässlich der Veröffentlichung der neuen Rechtsverordnung.

Nachdem der Gesetzgeber im vergangenen Jahr die Kategorie „Kur- und Heilwald“ erstmals ins Landeswaldgesetz aufgenommen hat, werden durch die Rechtsverordnung nun die Anforderungen im Einzelnen definiert. „Hierbei wird bewusst auf Qualität gesetzt. So muss die Eignung des Waldgebietes nachgewiesen und ein therapeutisches Konzept vorgelegt werden“, so Spiegel weiter. Angesprochen sind daher insbesondere die waldreichen Kur- und Heilbäder im Land.

Die Beantragung und Umsetzung wird ab sofort durch die jetzt veröffentlichte Landesverordnung des Forst- und Umweltministeriums möglich. Darin sind auch die zu erfüllenden Anforderungen an die Kur- und Heilwälder sowie deren Bewirtschaftung geregelt. So müssen zum Beispiel die aus medizinischer Sicht relevanten Faktoren wie Waldinnenklima, Luftfeuchte, Staubarmut, Ionenkonzentration in der Luft, waldtypische Mikroorganismen, Stille und Ungestörtheit gegeben sein. „Am Entstehungsprozess haben wichtige Verbände und Institutionen aus den Bereichen Wald, Naturschutz, Gesundheit und Tourismus durch ihre Stellungnahmen mitgewirkt, wofür ich mich hiermit ausdrücklich bedanken möchte“, sagte die Ministerin.

Die ersten Kommunen arbeiten bereits an entsprechenden Planungen zur Ausweisung solcher Kur- und Heilwald-Projekte. Am weitesten fortgeschritten ist die Initiative der Stadt Lahnstein. Auf Basis der neuen Verordnung kann die obere Forstbehörde einen bereits vorgelegten Antrag nun abschließend prüfen und bei Vorliegen aller Voraussetzungen den ersten Kur- und Heilwald in Rheinland-Pfalz ausweisen.

Hintergrund:
Der Gedanke, Wälder mit ihrem hohen Reichtum an Naturschätzen zielgerichtet in gesundheitstherapeutische Konzepte einzubinden, ist in Deutschland recht neu. Mittlerweile erfährt das Thema in der medizinischen Fachwelt eine immer größer werdende Resonanz. Gezielt eingesetzte Waldtherapien können bei einer Vielzahl von Krankheitsbildern heilende Impulse setzen und nachweisbare Wirkungen induzieren, wie aktuelle Studien zeigen. Insbesondere durch das Einatmen der ätherischen Öle, die die Bäume in die Luft abgeben, wird das Immunsystem gestärkt. Der Aufenthalt im Wald kann dabei wie eine Art Aromatherapie wirken.

Um diese Wirkungen bewusst zu nutzen, werden unter anderem Kur-, Heil- und Gesundheitswälder ausgewiesen. Den Anfang machte in Deutschland Mecklenburg-Vorpommern: Im September 2017 brachte das Bundesland während eines internationalen Kongresses in Usedom die erste Kur- und Heilwaldverordnung des Landes auf den Weg. Damit hatte Mecklenburg-Vorpommern – als bis dato einziges Bundesland – im Waldgesetz die Möglichkeit geschaffen, Erholungs-, Kur- und Heilwälder zur Nutzung als Therapeutikum auszuweisen.

 

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