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Ministerrat beschließt Änderung des Landeswaldgesetzes – Verbände stimmen Trennung der Holzvermarktung zu

Der Ministerrat hat heute eine Änderung des Landeswaldgesetzes beschlossen, mit der eine Trennung der gemeinsamen Holzvermarktung von Land und Kommunen auf den Weg gebracht wird.Forstministerin Ulrike Höfken erklärt dazu: „Die hiervon betroffenen rheinland-pfälzischen Verbände haben sich in der Anhörung weitgehend positiv zur Gesetzesänderung geäußert und die Notwendigkeit zum Handeln erkannt.
Holzstämme
Holzstämme

Es ist uns ein wichtiges und breit getragenes Anliegen, dass wir das für alle Waldbesitzer zuständige Gemeinschaftsforstamt mit seinen vielfältigen Leistungen zum Schutz und zur Pflege des Waldes erhalten und lediglich die Holzvermarktung trennen.“ Die vom Ministerrat beschlossenen Änderungen im Landeswaldgesetz werden noch im Februar in den Landtag eingebracht.

Der Landesbetrieb Landesforsten wird sich aufgrund von kartellrechtlichen Bedenken ab Januar 2019 aus dem Holzverkauf für den Kommunalwald und – soweit keine zumutbaren Vermarktungsalternativen bestehen – auch für den Privatwald zurückziehen. Dafür sind jedoch die beschlossenen Änderungen im Landeswaldgesetz notwendig: So werde die Verpflichtung zur Übernahme des Holzverkaufs für kommunale Forstbetriebe durch Landesforsten sowie deren bisherige Kostenfreiheit aufgehoben. Außerdem erhalte das Forstministerium die Möglichkeit, forstliche Fördermittel direkt bereitzustellen, um beispielsweise waldbesitzende Kommunen beim Schritt in die eigenständige Holzvermarktung wirkungsvoll zu unterstützen, führte Höfken abschließend an.

Zum Hintergrund:

Anlass für die Trennung der gemeinsamen Holzvermarktung sind wettbewerbsrechtliche Bedenken des Bundeskartellamtes. Diese sind in einem gegen das Land Baden-Württemberg geführten Kartellrechtsverfahren im vergangenen Jahr erstinstanzlich im Wesentlichen bestätigt worden.

Landesforsten Rheinland-Pfalz hat mit Blick auf die aus diesem Verfahren zu ziehenden Schlussfolgerungen gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund und dem rheinland-pfälzischen Waldbesitzerverband „Zehn Eckpunkte zur Neustrukturierung des Holzverkaufs in Rheinland-Pfalz“ erarbeitet und darüber einen Konsens mit dem Bundeskartellamt erzielt. Zur weiteren Umsetzung der zehn Eckpunkte sind die oben genannten Änderungen im Landeswaldgesetz notwendig. Nach der erzielten Beschlussfassung im Ministerrat wird der Gesetzentwurf noch im Februar in den Landtag eingebracht.

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