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Höfken will Zusammenarbeit mit Waldbesitzern fortführen - Kabinett beschließt Initiative für neues Bundeswaldgesetz

„Rheinland-Pfalz bringt einen Gesetzentwurf für ein neues Bundeswaldgesetz im Bundesrat ein. Damit wollen wir unser Gemeinschaftsforstamt und die forstliche Betreuung aller Waldbesitzer in Rheinland-Pfalz absichern“, erklärte Forstministerin Ulrike Höfken heute in Mainz.

Das Kabinett hat dem Gesetzentwurf heute zugestimmt. Hintergrund der Initiative sei das Vorgehen des Bundeskartellamts in Baden-Württemberg, das die Kooperation staatlicher und nichtstaatlicher Waldbesitzer unter dem Dach der Forstämter bemängelt hat. Die Forstverwaltungsstrukturen in Rheinland-Pfalz seien ähnlich aufgebaut und so ebenfalls bedroht. „Unser Gemeinschaftsforstamt ist ein Erfolgsmodell, mit hoher Akzeptanz in der Bevölkerung, bei den Waldbesitzern und in der Holzindustrie. Deshalb haben wir mit dem Gesetzentwurf die Initiative ergriffen. Wir wollen für alle Waldbesitzenden gleichermaßen die Wahlfreiheit sichern, Dienstleistungen der Forstämter in Anspruch zu nehmen“, sagte die Ministerin.

Das Bundeskartellamt habe nicht nur wettbewerbsrechtliche Bedenken bei der gemeinsamen Holzvermarktung, sondern auch bei den vorgelagerten Arbeiten im Wald. Höfken erklärte: „Das ist völlig überzogen. Der Wettbewerb muss dort seine Grenzen finden, wo forstliche Leistungen für das Gemeinwohl erbracht werden.“ Die vorgelagerten Maßnahmen, wie zum Beispiel die Holzauszeichnung oder die Holzernte, dienten einem nachhaltigen Waldbau und damit auch dem Interesse der Allgemeinheit. „Der Wald hat ja nicht nur eine Nutzfunktion, sondern auch eine Funktion zum Schutz des Klimas, des Wassers, der Artenvielfalt und unserer Erholung. Es liegt im öffentlichen Interesse, dass diese Leistungen durch das Gemeinschaftsforstamt auch weiterhin für jedermann angeboten werden“, sagte Höfken. Im Gesetzentwurf sei daher definiert, dass im Wald selbst erbrachte Leistungen nicht zur Holzvermarktung zählen.

Höfken wies darauf hin, dass die CDU mit Philipp zu Guttenberg nicht nur einen erklärten Nationalparkkritiker ins Schattenkabinett geholt habe, Klöckners Schattenminister habe sich auch gegen den aktuellen Entwurf des Bundeswaldgesetzes ausgesprochen. Eine Ablehnung der Novelle bedrohe die Betreuungsangebote an die Waldbesitzer und die Arbeiten des Gemeinschaftsforstamtes im Interesse des Allgemeinwohls und der Schutzfunktion des Waldes“, so Höfken.

 

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