Bereits Anfang des Jahres hat Rheinland-Pfalz einen Entwurf für ein neues Bundeswaldgesetz in den Bundesrat eingebracht. Hintergrund sind wettbewerbsrechtliche Bedenken des Kartellamtes zur Kooperation staatlicher und nichtstaatlicher Waldbesitzer unter dem Dach der Forstämter. Höfken erklärte: „Das Kartellrecht ist ein hohes Gut der Marktwirtschaft. In der Forstwirtschaft muss der Wettbewerb jedoch dort seine Grenzen finden, wo forstliche Leistungen für das Gemeinwohl erbracht werden. Der Wald hat ja nicht nur eine Nutzfunktion, sondern auch eine Funktion zum Schutz des Klimas, des Wassers, der Artenvielfalt und unserer Erholung. Es liegt im öffentlichen Interesse, dass diese Leistungen durch das Gemeinschaftsforstamt auch weiterhin für jedermann angeboten werden“, sagte Höfken.
Diese Forderung sei sowohl durch mehrere Beschlüsse der Agrarministerkonferenz, als auch durch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits mehrfach erhoben worden. „Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses wollen wir nun endlich Klarheit und Rechtssicherheit für das Gemeinschaftsforstamt schaffen. Dafür ist es wichtig, dass möglichst viele Länder unser Anliegen unterstützen. Dafür werde ich bei der Abstimmung werben“, sagte Höfken
„Unser Gemeinschaftsforstamt ist ein Erfolgsmodell, mit hoher Akzeptanz in der Bevölkerung, bei den Waldbesitzern und in der Holzindustrie. Deshalb haben wir erneut die Initiative ergriffen. Wir wollen für alle Waldbesitzenden gleichermaßen die Wahlfreiheit sichern, Dienstleistungen der Forstämter in Anspruch zu nehmen“, sagte die Ministerin
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Waldgesetz