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Höfken: Mit neuem Förderprogramm für Quartierskonzepte bringen wir die Wärmewende im Land voran

Energieministerin Ulrike Höfken hat heute den Startschuss für das Förderprogramm „Wärmewende im Quartier“ gegeben. Mit dem Förderprogramm unterstützt die Landesregierung die Erarbeitung von integrierten Quartierskonzepten zur Quartierssanierung sowie die Kosten für ein Sanierungsmanagement zur Umsetzung der Konzepte.

„Der Wärmemarkt hat deutschlandweit einen Anteil von rund 40 Prozent an den energiebedingten CO2-Emissionen. Die energetische Quartiersentwicklung mit einer Wärmeversorgung auf Basis von erneuerbaren Energien sowie vielfältige Effizienzmaßnahmen ist daher ein Schlüsselthema der Wärmewende. Mit dem neuen Förderprogramm für Quartierskonzepte und für ein Sanierungsmanagement bringen wir die Wärmewende im Land weiter voran“, erklärte Höfken. Gerade die Bedarfe und Möglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, Energieproduzenten und -versorgern für effiziente Wärmenutzung und neue Geschäftsmodelle für erneuerbare Energien treffen im Quartier aufeinander. Durch die gesamtheitliche Betrachtung ganzer Quartiere in energetischen Konzepten sowie deren Umsetzung könne eine große Schubkraft für den Klimaschutz erreicht werden, führte die Ministerin an.

Das Förderprogramm „Wärmewende im Quartier“ ist Bestandteil des Wärmekonzepts für Rheinland-Pfalz. Dieses bündelt Maßnahmen von energetischer Quartiers- und Gebäudesanierung, über Nahwärmenetze bis hin zur Verknüpfung von Strom und Wärme vor Ort.

Der Zuschuss der Landesregierung für die Erstellung eines Quartierskonzeptes sowie zur Beschäftigung eines Sanierungsmanagers beträgt 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für kommunale Gebietskörperschaften, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung am Kommunalen Entschuldungsfonds teilnehmen, kann die Zuweisung bis zu 30 Prozent betragen. Die Förderung des Landes ergänzt die Bundesförderung für entsprechende Maßnahmen im KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung – Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager“ (Programmnummer 432). Antragsvoraussetzung ist daher ein bewilligter Förderbescheid der KfW. Antragsberechtigt sind alle kommunalen Gebietskörperschaften.

Anträge für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes können bis zum 31. Januar 2018 an das Ministerium gerichtet werden, Anträge für die Beschäftigung eines Sanierungsmanagers bis zum 28. Februar 2018. Eine weitere Antragsrunde wird in der zweiten Jahreshälfte stattfinden, der Stichtag wird noch bekannt gegeben. Insgesamt stehen rund 3,2 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung.

Das Förderprogramm wird in Kürze mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Ministerialblatt der Landesregierung in Kraft treten.

Weitere Informationen zum Förderprogramm „Wärmewende im Quartier“ sind abrufbar unter: <link de themen energie-und-strahlenschutz energiewende-in-rheinland-pfalz>mueef.rlp.de/de/themen/energie-und-strahlenschutz/energiewende-in-rheinland-pfalz/

 

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