Erstens habe nach dem gegenwärtigen Bundesnaturschutzgesetz die Realkompensation Vorrang vor Ersatzzahlungen. „Bei Realkompensation sind gar keine Rabatte möglich und auch keine gewährt worden“, so Höfken. Der Ausgleich ist damit zu 100 Prozent erbracht und in den Naturschutz gegangen. „Daher können dem Land auch keine Millionen entgangenen sei. Ob aus Unkenntnis oder bewusst – Bürgerinnen und Bürger werden damit getäuscht“, so Höfken.
Zweitens waren die noch von der CDU eingeführten Rabatte bei Ersatzzahlungen nach damaligem Recht bis 2015 möglich. In anderen Bundesländern gibt es noch immer Ermäßigungsmöglichkeiten, das wird von den dortigen Landesrechnungshöfen nicht beanstandet. „Das grün geführte Umweltministerium wollte die Ermäßigungen von Anfang an nicht, hat dies bereits 2013 mit einem Erlass deutlich gemacht und sie 2015 für Rheinland-Pfalz abgeschafft“, machte die Ministerin deutlich.